Hallo!
Bin Nebenberuflich selbständig mit der § 19 Regelung! Ich weise auf meinen Kundenrechnungen keine MwSt. aus, bezahle bei meinem Lieferanten aber die 19% MwSt.
Nun meine Frage, bekomme ich die komplett gezahlte MwSt. zurück oder auch nur Anteilig? Mein Gewinn ist unter 10.000 Euro jährlich.
Im vorraus schon mal Danke.
MwSt. komplett zurück?
28. Februar 2008
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Frage vom 28. Februar 2008 | 15:30
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 7x hilfreich)
MwSt. komplett zurück?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 28. Februar 2008 | 18:26
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 7x hilfreich)
Das kann ich gar nicht so glauben denn laut der § 19 Regelung DARF man ja keine UST auf den Rechnungen ausweisen. Wenn ich jedoch bei meinem Lieferanten Steuern bezahle muss ich diese auch meiner Meinung nach zurückbekommen!??
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Februar 2008 | 19:44
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Nein, Eugenie hat völlig richtig geantwortet.
Du hast ja das Wahlrecht: Du kannst die MwSteuer auf deinen Rechnungen ausweisen (und sie ans FA abführen!), nur dann kannst du auch die Vorsteuer abziehen.
Ist doch auch logisch: Du zahlst keine Umsatzsteuer, willst aber die Umsatzsteuer deiner Lieferanten zurückhaben. Unser Staat würde noch pleiter gehen!
Gruß
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