MwSt. komplett zurück?

28. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)
MwSt. komplett zurück?

Hallo!

Bin Nebenberuflich selbständig mit der § 19 Regelung! Ich weise auf meinen Kundenrechnungen keine MwSt. aus, bezahle bei meinem Lieferanten aber die 19% MwSt.

Nun meine Frage, bekomme ich die komplett gezahlte MwSt. zurück oder auch nur Anteilig? Mein Gewinn ist unter 10.000 Euro jährlich.

Im vorraus schon mal Danke.

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

Das kann ich gar nicht so glauben denn laut der § 19 Regelung DARF man ja keine UST auf den Rechnungen ausweisen. Wenn ich jedoch bei meinem Lieferanten Steuern bezahle muss ich diese auch meiner Meinung nach zurückbekommen!??

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nein, Eugenie hat völlig richtig geantwortet.
Du hast ja das Wahlrecht: Du kannst die MwSteuer auf deinen Rechnungen ausweisen (und sie ans FA abführen!), nur dann kannst du auch die Vorsteuer abziehen.
Ist doch auch logisch: Du zahlst keine Umsatzsteuer, willst aber die Umsatzsteuer deiner Lieferanten zurückhaben. Unser Staat würde noch pleiter gehen!
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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