Nehmen wir an ich hätte ein Handelsgewerbe und rechne die MwSt in die Kundenrechnungen mit ein.
Kann ich jetzt ein Handy für 119 Eur bei einem Händler kaufen und kriege vom Finanzamt wieder 19 Eur zurück?
- Muss das Handy als "Firmenhandy" angemeldet sein, ähnlich wie ein "Firmenwagen"?
- Wenn ich das Handy nun für reale 100 Eur gekauft habe, muss es wieder verkauft werden oder kann ich es selbst benutzen bzw. verschenken?
Geht das beim selben Prinzip mit jeglichen Artikeln oder muss das immer zu den angemeldeten Tätigkeiten passen? also kann ich zB einen Computer für 500 Eur kaufen, davon 19% wieder zurück erhalten oder dasselbe wenn ich ein Auto, Spülmaschine, Spielkonsole, Fernseher, DVD-Player, Schreibtisch.. kaufe?
-- Editiert von AllesFrager am 05.01.2009 00:46
MwSt zurück, bei allen Produkten?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Mehrwertsteuer muss explizit ausgewiesen sein.
Alle gekauften Artikel müssen auch tatsächlich im entsprechenden Gewerbe verwendet werden (ob das Kaffeemaschine oder DVD-Player ist, ist weitestgehend egal; im Zweifel wird das Finanzamt aber intensiver nachfragen). Von einer privaten Nutzung ist grundsätzlich erstmal abzusehen => Steuerberater konsultieren.
Die Vorsteuerabzugsberechtigung gilt für alle Dinge, die für das Gewerbe genutzt werden, also auch für das Firmenhandy. Für private Dinge gilt die Vorsteuerabzugsberechtigung nicht.
Wenn dann ein Gegenstand von gewerblicher Nutzung in private Nutzung geändert wird, dann ist das eine Privatentnahme und muss entsprechend versteuert werden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wie ist es dann, wenn die Sache schon abgeschrieben ist, das Handy also buchhalterisch einen Wert von 0 hat?
Gruß
Connlon
Die werden bei Entnahme gem. §§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S.1 i.V.m. 4 Abs.1 S.2 mit dem gemeinen Wert angesetzt. Dieser entspicht dem Wiederbeschaffungswert.
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