NFT Steuerchaos in Deutschland?

8. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
go640888-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
NFT Steuerchaos in Deutschland?

Hallo ich habe folgendes Anliegen / Problem.

Ich bin in der Kleinuternehmerregelung was an sich für mich super ist.

Jetzt habe ich gesehen dass meine Umsätze die Grenze überschreiten. Ich handelte mit NFTs ich habe mit WETH (Wrapped Ethereum) Angebote auf NFTs erstellt und wenn jemand sich dafür entschieden hat es anzunehmen diese NFTs wieder für ETH (Ethereum) Verkauft. Bei jedem Verkauf habe ich das bekommene Ethereum wieder in Wrapped Ethereum gewandelt und sodurch mein Umsatz extrem erhöht. Denn so weit ich weiß ist der Token Wechsel als Verkaufserlös zu beachten und dadurch auch als Umsatz richtig?

Bei der Regelbesteuerung mit NFTs gibt es jedoch folgendes Problem. NFTs werden auf Zweitmärkten verkauft bei denen weder Käufer noch Verkäufer eine Rechnung erhält. Beim Verkauf muss ich jedoch USt zahlen kann aber beim Kauf keine Vorsteuer geltend machen. Wenn ich ein NFT für 100 € kaufe und nach 1 minute für den absolut gleichen Preis verkaufe muss ich 19€ abgeben aber kann keine 19 € entnehmen.

Dieses Problem führt derzeit dazu dass ich aus einem kleinem nebenverdienst jz in ein großen Schuldenberg komme und wahrscheinlich Insolvenz anmelden muss da ich im September eine Ausbildung anfange und die Forderungen nicht zahlen kann. Ist das alles wie bis jetzt beschrieben so richtig?

Wenn jemand einen Tipp oder eine Idee oder Hilfe hat bin ich zu großem Dank verpflichtet. Durch das alleinige Wechsel von ETH zu WETH ist mein Umsatz so hoch dass es problematisch für mich wird.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48650 Beiträge, 17148x hilfreich)

Zitat (von go640888-77):
Durch das alleinige Wechsel von ETH zu WETH ist mein Umsatz so hoch dass es problematisch für mich wird.


Aber doch erst im nächsten Jahr? Und dann kannst Du den Handel einstellen.

Dieses Jahr nimmst Du doch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch oder habe ich den Sachverhalt falsch verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8282 Beiträge, 1731x hilfreich)

Zitat (von go640888-77):
Bei der Regelbesteuerung mit NFTs gibt es jedoch folgendes Problem. NFTs werden auf Zweitmärkten verkauft bei denen weder Käufer noch Verkäufer eine Rechnung erhält.


Und wie will man dann die Umsätze ordnungsgemäß verbuchen?
Zitat (von go640888-77):
Dieses Problem führt derzeit dazu dass ich aus einem kleinem nebenverdienst jz in ein großen Schuldenberg komme und wahrscheinlich Insolvenz anmelden muss da ich im September eine Ausbildung anfange und die Forderungen nicht zahlen kann. Ist das alles wie bis jetzt beschrieben so richtig?


Wenn man ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich vorher gründlich informieren, ob

Zitat (von go640888-77):
Ich bin in der Kleinuternehmerregelung was an sich für mich super ist.


dies dann auch so zutrifft.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go640888-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Aber doch erst im nächsten Jahr? Und dann kannst Du den Handel einstellen.


Nicht ganz, mir und dem Finanzamt ist nicht aufgefallen ist dass ich für 2021 keine einkommensteuererklärung abgegeben hab und ich diese jetzt grade nachhole. (Gründung 15.12.21)

Jetzt sehe ich dass ich vermeintlich zu hohe Umsätze geschrieben hab also über den 1800€
Ich habe noch herausgefunden dass kryptowährungen zu §4 nr.8 b gehören und umsatzsteuerfrei sind. Bedeutet dies für mich wenn ich eine kryptowährung in eine andere tausche ich dies nicht als Umsatz verbuchen muss der für die umsatzgrenze relevant ist? Dass der entstandene Gewinn versteuert werden muss ist mir bekannt.

Wie ich aus ihrer Antwort auch rauslesen konnte falls ich erst für 2022 die 50.000 Grenze überschritten habe bin ich dann erst ab 2023 regelbesteuert?

Es tut mir leid für die vielen Fragen aber Infos wären mir eine sehr große Hilfe.

Schönen Tag noch!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48650 Beiträge, 17148x hilfreich)

Zitat (von go640888-77):
Wie ich aus ihrer Antwort auch rauslesen konnte falls ich erst für 2022 die 50.000 Grenze überschritten habe bin ich dann erst ab 2023 regelbesteuert?


Ich hatte die Ausgangsfrage so verstanden, dass das Unternehmen erst in 2022 gegründet wurde.

Da ich mich nicht damit auskenne, was denn NFTs oder WETH genau ist, hier ein Link zum Anwendungsschreiben des BMF:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/728159/

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