NV Bescheinigung?

13. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)
NV Bescheinigung?

Folgendes würde mich mal interessieren:

der Opa einer Bekannten legt auf die Kinder Geld an (im Jahr 2008) um den Steuerfreibetrag der Kinder zu nutzen. Damit die Zinsen nicht besteuert werden muss er doch eine NV Bescheinigung beantragen, oder? Wenn er das Geld aber jetzt für 3 Jahre fest anlegt, wird dann nach 3 Jahren tatsächlich vom Amt geprüft, ob das Geld bei den Kinder bleibt oder kann er es wieder haben? Gibt es da eine Frist, z. B. kann er - wenn er das Geld nach den 3 Jahren dann ´normal´ für die Kinder anlegt ohne nochmalige NV Bescheinigung, dann ´normal´ die dann kommenden Zinsen versteuert (wie jeder andere ja auch) - dann in 10 Jahren oder so das Geld wieder haben kann? Wird das denn generell vom Amt überprüft oder erst ab einer bestimmten Summe?
Wie ist das dann mit dem Kindergeld für die Eltern? Müssen die Kinder sich selbst krankenversichern usw.?

Janine04

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.759 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen