Guten Tag,
ich habe Konten bei zwei verschiedenen Kreditinstituten. Dem einen liegt eine NV-Bescheinigung vor, die noch dieses Jahr gültig ist; dem anderen nicht.
Einkommenstechnisch werde ich mit relativ großer Sicherheit nicht über 8.000 Euro nach Abzuzg Werbungskosten usw. kommen; die Zinserträge sollten bei beiden Instituten im zweistelligen Bereich liegen.
Kann bzw. vielmehr darf ich nun dem anderen Institut einen Freistellungsauftrag erteilen?
Oder muss ich hier auch eine NV-Bescheinigung beantragen (den Aufwand, diese für das zweite Institut zu beantragen, würde ich gerne vermeiden)?
Vielen Dank und viele Grüße!
winSharp93
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-- Editiert winSharp93 am 04.12.2012 12:21
NV-Bescheinigung *und* Freistellungsauftrag?
4. Dezember 2012
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Frage vom 4. Dezember 2012 | 12:18
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 3x hilfreich)
NV-Bescheinigung *und* Freistellungsauftrag?
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2012 | 13:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
Warum hast Du überhaupt eine NV-bescheinigung beantragt, wenn die Zinsen nur im 2-stelligen Bereich liegen. Dann hättest Du bei beiden Instituten einen Freistellungauftrag abgeben können.
Ich wüsste aber nicht, was gegen die Abgabe eines Freistellungsauftrages beim zweiten Institut spricht.
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#2
Antwort vom 4. Dezember 2012 | 14:19
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 3x hilfreich)
Ok - danke!
>Warum hast Du überhaupt eine NV-bescheinigung beantragt, wenn die Zinsen nur im 2-stelligen Bereich liegen
Das haben damals noch meine Eltern gemacht, da ich zu dem Zeitpunkt noch nicht volljährig war; hatte wohl der Bankangestellte so vorgeschlagen.
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