NV-Bescheinigung *und* Freistellungsauftrag?

4. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
winSharp93
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)
NV-Bescheinigung *und* Freistellungsauftrag?

Guten Tag,

ich habe Konten bei zwei verschiedenen Kreditinstituten. Dem einen liegt eine NV-Bescheinigung vor, die noch dieses Jahr gültig ist; dem anderen nicht.

Einkommenstechnisch werde ich mit relativ großer Sicherheit nicht über 8.000 Euro nach Abzuzg Werbungskosten usw. kommen; die Zinserträge sollten bei beiden Instituten im zweistelligen Bereich liegen.

Kann bzw. vielmehr darf ich nun dem anderen Institut einen Freistellungsauftrag erteilen?
Oder muss ich hier auch eine NV-Bescheinigung beantragen (den Aufwand, diese für das zweite Institut zu beantragen, würde ich gerne vermeiden)?

Vielen Dank und viele Grüße!
winSharp93


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-- Editiert winSharp93 am 04.12.2012 12:21

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Warum hast Du überhaupt eine NV-bescheinigung beantragt, wenn die Zinsen nur im 2-stelligen Bereich liegen. Dann hättest Du bei beiden Instituten einen Freistellungauftrag abgeben können.

Ich wüsste aber nicht, was gegen die Abgabe eines Freistellungsauftrages beim zweiten Institut spricht.

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#2
 Von 
winSharp93
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok - danke!

>Warum hast Du überhaupt eine NV-bescheinigung beantragt, wenn die Zinsen nur im 2-stelligen Bereich liegen
Das haben damals noch meine Eltern gemacht, da ich zu dem Zeitpunkt noch nicht volljährig war; hatte wohl der Bankangestellte so vorgeschlagen.

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