Nachteile durch Zweitwohnsitz?

26. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
smonkey
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachteile durch Zweitwohnsitz?

Hallo liebe Experten,

meine Frage ist hoffentlich in diesem Forum richtig untergebracht.

Um einen Anwohnerparkausweis ergattern zu können, erwäge ich einen Zweitwohnsitz an meiner Büroadresse (selbstständig) anzumelden. Das führt auch schon zu meiner ersten Frage eher bürokratischer Natur: Benötige ich hierfür irgendwelche Nachweise, z.B. einen Mietvertrag. Wird u.U. ein Prüfung durchgeführt ob ich wirklich an dieser Adresse wohne? Gerade auf Grund der eher geringen Distanz zu meinem Hauptwohnsitz (ca. 15km).

Und nun die eigentlich relevante Frage: Entstehen durch meinen Zweitwohnsitz irgendwelche Nachteile? Zum Beispiel aus steuerrechtlicher Sicht, ist es dann noch möglich Fahrten zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte abzusetzen?
Eine Zweitwohnsitz an der entsprechenden Adresse ist mir nicht bekannt, aber gibt es noch andere Kosten dieser Arten?

Recht herzlichen Dank im voraus für alle Bemühungen!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Wenn Du an der als Zweitwohnsitz angegebenen Adesse gar nicht wohnst, dann ist das zunächst einmal ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Ob das auffällt ist eine andere Frage.

Manche Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer, die dann fällig wäre. Bei der Geltendmachung der Entfernugnspauschale wirst Du auch Probleme bekommen, wenn Du andererseits behauptest, am Arbeitsplatz zu wohnen.

Ist es denn nicht möglich einen Anwohnerparkausweis zu bekommen, wenn man nachweist, dass man dort arbeitet?

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#2
 Von 
smonkey
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen Dank für die rasche Antwort.

Für gewerbetreibende gibt es leider keine Anwohnerparkausweise. Obwohl die Parkplätze berufsbedingt tagsüber größtenteils freistehen, müssen diese freigehalten werden. Bei Zuwiderhandlungen folgt prompt ein Strafzettel. Da gibt es leider nicht einmal zeitlich befristet eine Ausnahme.

Der Verlust der Entfernungspauschale und das geringe Risiko eines Bußgeldes bei einen Verstoß gegen das Meldegesetz, ist wahrscheinlich noch bei weitem geringer als die permanenten Kosten für Parkhaus oder Strafzettel. Eine Zweitwohnungssteuer wäre mir hier nicht bekannt, und wenn es sonst keine Nachteile gibt würde ich das Wagnis eingehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smonkey
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Nachtrag:

Habe gerade noch folgende Passage im Bezug auf die Pendlerpauschale gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale<hr size=1 noshade>Zwar steht es dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei, wo er seine Wohnung nimmt und ob er von einem Haupt- oder Zweitwohnsitz zur Arbeit fährt, die Fahrten von einer weiter entfernt liegenden Wohnung werden aber steuerlich nur berücksichtigt, wenn diese den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG ). <hr size=1 noshade>


Es wäre doch sicher möglich meinen Hauptwohnsitz als Mittelpunkt meiner Lebensinteressen glaubhaft zu machen.

-- Editiert am 26.05.2009 17:32

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

quote:
Es wäre doch sicher möglich meinen Hauptwohnsitz als Mittelpunkt meiner Lebensinteressen glaubhaft zu machen.


Das wird schon gehen. Du wirst dem Fananzamt aber kaum klarmachen können, dass Du nie an Deinem Nebenwohnsitz übernachtest, denn dann wäre es ja kein Nebenwohnsitz. Du kannst also nur einen Teil der Fahrten zum Hauptwohnsitz geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

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