Hallo,
gerade habe ich festgestellt, dass man auch Dalehenzinsens anteilig fürs Arbeitszimmer mit absetzen kann. Leider habe ich das in den letzen 3 Jahren meiner Selbständigkeit noch nicht gemacht. Kann man das irgendwie nachholen?
Der letzte Bescheid ist schon über ein Jahr her.
MfG Gwenny
Nachträgeliche Änder. der Steuererklärung möglich?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Nein, das kann man nicht mehr nachholen.
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Son Shiet.
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Ich würde das mal nicht so einfach ablehnen, wie hh das gemacht hat.
Du müsstest mal auf deinen Bescheid genau drauf schauen. Wenn da auf der ersten Seite genau über dem Kästchen, in dem deine Erstattung/Nachzahlung aufgeführt ist, etwas wie "Der Bescheid ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO
" steht, dann ist der Bescheid noch komplett offen.
Insbesondere, wenn du Einkünfte auf Gewerbebetrieb/selbständiger Arbeit erzielst, kommt es oft vor, dass der Bescheid unter Vorbehalt erlassen wird.
Einkommensteuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung können wenigstens 4 Jahre lang geändert werden.
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
Da steht, der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO
teilweise vorläufig. Das bewzieht sich aber wohl auf den Solidaritätszuschlag.
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Der Vorläufigkeitsvermerk reicht leider nicht aus. Tut mir leid.
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
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