Nachträgeliche Änder. der Steuererklärung möglich?

22. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Gwennyfer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgeliche Änder. der Steuererklärung möglich?

Hallo,
gerade habe ich festgestellt, dass man auch Dalehenzinsens anteilig fürs Arbeitszimmer mit absetzen kann. Leider habe ich das in den letzen 3 Jahren meiner Selbständigkeit noch nicht gemacht. Kann man das irgendwie nachholen?
Der letzte Bescheid ist schon über ein Jahr her.

MfG Gwenny

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Nein, das kann man nicht mehr nachholen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gwennyfer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Son Shiet. :(


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich würde das mal nicht so einfach ablehnen, wie hh das gemacht hat.

Du müsstest mal auf deinen Bescheid genau drauf schauen. Wenn da auf der ersten Seite genau über dem Kästchen, in dem deine Erstattung/Nachzahlung aufgeführt ist, etwas wie "Der Bescheid ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO " steht, dann ist der Bescheid noch komplett offen.

Insbesondere, wenn du Einkünfte auf Gewerbebetrieb/selbständiger Arbeit erzielst, kommt es oft vor, dass der Bescheid unter Vorbehalt erlassen wird.

Einkommensteuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung können wenigstens 4 Jahre lang geändert werden.

-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gwennyfer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Da steht, der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig. Das bewzieht sich aber wohl auf den Solidaritätszuschlag.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Der Vorläufigkeitsvermerk reicht leider nicht aus. Tut mir leid.

-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen