Nachträgliche Änderung Steuererklärung

4. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
delta007
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Änderung Steuererklärung

Hallo,

Kann man seinen Steuererklärung 2021 während eines Einspruch-Verfahrens nachträglich ändern?

Der Steuerbescheid 2021 wurde in April 2023 zugestellt und seitdem läuft, aufgrund eines vermutlichen Rechenfehles vom FA ein Einspruchsverfahren. Nun habe ich erfahren, dass ich im Bezug auf meine gezahlte betriebliche Abfindung in 2021 einen Antrag auf Steuerermäßigung nach Einfünftelregelung oder § 34 EStG stellen könnte. Diese Info war mir zu dem Zeitpunkt Steuererklärung nicht bekannt gewesen.

Bitte um Hinweise und Unterstützung. Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49313 Beiträge, 17345x hilfreich)

Zitat (von delta007):
Kann man seinen Steuererklärung 2021 während eines Einspruch-Verfahrens nachträglich ändern?


Ja, das geht.

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#2
 Von 
delta007
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ja, das geht

Danke für Rückinfo ;-))
Frage: Ich habe eine einmalige Zahlung (Abfindung) in 2021 erhalten, habe aber bei meiner Steuererklärung keinen Antrag nach §34 (außerordentliche Einkünfte) gestellt. Nun läuft das Einspruchsverfahren wegen andere Sache und möchte aber diese Möglichkeit nutzen um beim FA den fehlenden Antrag auf ermäßigten Steuersatz nach § 34 nachträglich einreichen, ist das möglich? Bei der Begründung, Kann ich einfach eingeben, dass ich vergessen hatte oder wäre das eher ungeschickt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49313 Beiträge, 17345x hilfreich)

Zitat (von delta007):
Bei der Begründung, Kann ich einfach eingeben, dass ich vergessen hatte


Ja, das kannst Du machen und stellt kein Problem dar.

Allerdings fällt nicht jede Abfindung unter den § 34 EStG. Es kann daher sein, dass es richtig war, die Fünftelregelung nicht auf die Abfindung anzuwenden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
delta007
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Aufgrund einer Betriebsvereinbarung mit Betriebsrat wurde mir eine einmalige Zahlung als Ausgleich für meine Rentenabschläge an DRV ausbezahlt. Diese wurde auch nach meinem Steuersatz besteuert.
Frage: Kann ich für diese Auszahlung einen ermäßigten Steuersatz (außerordentliche Einkünfte) beantragen?

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