Nachträgliche Verwendung Verluste aus Kapitalvermögen

17. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.05.2020 10:52:57
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Verwendung Verluste aus Kapitalvermögen

Hallo zusammen,
mir ist ein böser Fehler unterlaufen. In 2011 hatte ich kurzzeitig ein Depot bei einer anderen Bank wo Verluste entstanden sind. Diese habe ich nicht in der Steuererklärung berücksichtigt (2011).
Meine Frage daher kann ich die beischeinigung in der Erklärung für 2019 verwenden oder wie kann ich die Verluste noch geltend machen?
Best Dank im Voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

M.E. nur in der Veranlagung 2011.
Da jedoch keine Änderungsvorschrift erkennbar ist und die Festsetzungsfrist darüber hinaus abgelaufen sein dürfte, besteht m.E. keine Möglichkeit.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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