Hallo zusammen,
mir ist ein böser Fehler unterlaufen. In 2011 hatte ich kurzzeitig ein Depot bei einer anderen Bank wo Verluste entstanden sind. Diese habe ich nicht in der Steuererklärung berücksichtigt (2011).
Meine Frage daher kann ich die beischeinigung in der Erklärung für 2019 verwenden oder wie kann ich die Verluste noch geltend machen?
Best Dank im Voraus
Nachträgliche Verwendung Verluste aus Kapitalvermögen
17. Mai 2020
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Frage vom 17. Mai 2020 | 08:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Verwendung Verluste aus Kapitalvermögen
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#1
Antwort vom 17. Mai 2020 | 12:37
Von
Status: Master (4849 Beiträge, 1171x hilfreich)
M.E. nur in der Veranlagung 2011.
Da jedoch keine Änderungsvorschrift erkennbar ist und die Festsetzungsfrist darüber hinaus abgelaufen sein dürfte, besteht m.E. keine Möglichkeit.
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