Im Jahr 2004, das Jahr unserer Eheschließung, haben mein Mann und ich eine getrennte Veranlagung der Einkommenssteuer beantragt, was sich im Nachhinein als negativ herausstellte.
Mein Mann blieb in diesem Jahr ohne Einkommen und war somit überhaupt nicht einkommensteuerpflichtig.
Ich bekam einen vorläufigen Steuerbescheid.
Dieser Steuerbescheid 2004 wird nun nach Bilanz der Einkünfte aus Gewerbebetrieben ( Anlage GSE zunächst "von Amts wegen") von meinem Finanzamt erneut bearbeitet.
Kann ich in diesem Zuge auch noch nachträglich eine gemeinsame Veranlagung der Eheleute beantragen???
Dank im voraus für fachkundige Antwort
Nachträgliche gemeinsame Veranlagung
10. Oktober 2007
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Frage vom 10. Oktober 2007 | 17:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche gemeinsame Veranlagung
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