Nachtzuschlag

11. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Millionär
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachtzuschlag

Hallo,
lese immer wieder, dass die Zuschläge wie Nacht,-Sonn usw. nun nicht versteuert werden sollen,
ich bezahle für meinen Nachtzuschlag Steuern.
Wie soll ich das vestehen, wenn davon die Rede ist, dies bleibt wie bisher!
Muß der Nachtzuschlag versteuert werden?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Wenn Du Schichtarbeiter bist, dann sind Nachtzuschläge steuerfrei. Das siehst Du dann auf Deiner Lohnabrechnung. Dein Steuerbrutto unterscheidet sich dort von deinem Bruttogehalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Millionär
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

das weiß ich auch,
ich übe den Beruf einer Krankenschwester aus und arbeite nur im Nachtdienst, deshalb frage ich

0x Hilfreiche Antwort

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