Nachweis der Kindergeldberechtigung, bei Auszug Kind, wenn kein Kontakt zum Kindesvater etc.....

1. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ratsuchend12123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweis der Kindergeldberechtigung, bei Auszug Kind, wenn kein Kontakt zum Kindesvater etc.....

Hallo an alle,
hoffe es kann jemand helfen:

Das Kind ist über 18, ausgezogen, und wohnt jetzt bei Grosseltern. Die Mutter, die vorher immer das Kindergeld beantragte, beantragte Kindergeld zur Weiterleitung an das KInd. Nunmehr meint die Familienkasse zweifel zu haben, ob die Mutter oder der Vater Kindergeldberechtigt seien. Das macht keinen Sinn, denn der Kindesvater lebt in den USA, hat in der EU auch keinen Wohnsitz und zahlt hier auch kein Kindergeld, und kann somit nicht Kindergeldberechtigt sein. Angeblich müsse man bei Zweifeln den Kindergeldanspruch vom Familiengericht feststellen lassen.
Und dann wird noch komisch gefragt, ob das KInd bei Verwandten lebt, oder nur vorübergehen zu Ausbildungszwecken auswerteig untergebrahct ist, ob noch Zugehörigkeit zum Haushalt besteht und das Kind nach Beendigung der Ausbildung heimkehrt.
Diese Fragen, die meiner Meinung nach alle zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten vorgesehen sind die nur in Form der in der EU wohnhaften Mutter kann sind doch nicht zu beantworten oder?
Was antwortet man darauf? Muss man noch beweisen, das der Kindesvater in den USA lebt? Dies würde gar nicht gehen, da kein Kontakt mehr besteht. Ist das irgendwie von Relevanz, wenn ein über 18 jähriges Kind bei den Grosseltern wohnt? Das wäre doch bestimmt nur relevant, wenn das Kind unter 18 ist und die Grosseltern das Sorgerecht hätten und deshalb Kindergeld beantragen könnten?
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das irgendwie, wenn es nur einen Kindergeldberechtigten gibt relevant sein kann, ob ein Kind eine eigene Wohnung hat, oder nicht. Das wäre doch nur relevant wenn es 2 Kindergeldberechtigte gibt?
Was soll man da antworten? Wäre nett, wenn jemand Formulierungshilfen geben könnnte. Danke. Was ist zu beantworten? Oder reicht die Angabe die Mutter kann nur Kindergeldberechtigter sein, da Vater in den USA. Muss man das nachweisen? Wenn ja wie, wenn kein Kontakt mehr besteht.? Oder ist das alles irrelevant? Auch lag dem Schreiben ein Formular bei wo der Kindesvater (der nicht kindergeldberechtigt sein kann), und zu dem kein Kontakt besteht, unterschreiben soll, dass er mit Auszahlung an die Mutter einverstanden ist. Zwar hat die Mutter Kindergeld beantragt. Es soll aber direkt ans Kind ausgezahlt werden, und nicht an die Mutter als Kindergeldberechtigten, und auch nicht an den Vater, der nicht Kindergeldberechtigter sein kann. Weder Mutter noch Vater zahlen Unterhalt. Ist es überhaupt relevant wo das Kind über 18 wohnt oder ob es eine eigene Wohnung hat, oder nicht? Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen. Danke

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