Nachweis von Baumaterial gegenüber Finanzamt

8. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
weitgereist
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachweis von Baumaterial gegenüber Finanzamt

Hallo,
hatte bis 2005 eine kleine Baufirma und Stress mit einem netten Finanzbeamten, der mir eine Scheinrechnung unterjubeln will.
Ich habe in 2003 als Bauunternehmerin für einen Kunden ein Haus gebaut. Als es fertig war, gab es noch viele Restmaterialien auf der Baustelle. Als geizige Schottin habe ich dann einen Baustellenverkauf veranstaltet. Es kam auch jemand,mein Cousin, der kaufte mir die restlichen 4 Paletten Gasbetonsteine ab. ich stellte ihm eine Rechnung über rund 75% meines Kaufpreises aus (war ja ein Restbaustoffverkauf) mit damals 16% Mehrwertsteuer aus. Diese führte ich natürlich auch korrekt an das Finanzamt ab.Ein Jahr später habe ich die Firma aufgegeben und prompt kam die Betriebsprüfung, die nichts fand, weil ich immer ziemlich korrekt war. Nur genau aus dieser Rechnung will der Prüfer mir einen Strick drehen.
Er meinte, diese Rechnung, es waren umgerechnet 1000.-Euro sei eine Scheinrechnung, der keine Lieferung zugrunde lag. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. ich erklärte ihm, dass es keine ist, denn erstens habe ich die Waren ausgehändigt und zweitens ja auch die volle Mehrwertsteuer abgeführt. Mein Cousin hatte diese Rechnung damals für die Eigenheimzulage abgegeben und darauf 5% des Rechnungsbetrages kassiert. ich sollte nun dem Beamten nachweisen, dass es die Steine wirklich gibt. Nur- es waren ja Baureste. ich habe zwar eine Rechnung über 20 paletten Steine für das Haus, in der sind die 4 Paletten ja drin, aber wie soll ich das beweisen ? Warum sollte ich auch so blöd sein, die Mehrwertsteuer abzuführen und letztlich : mein Cousin hat 5% bekommen und ich habe 16% gezahlt. Wo ist da der Sinn, wenn der Finanzbeamte mir vorwirft, ich hätte gemeinsam mit meinem Cousin einen Subventionsbetrug begangen ?
Nun steht irgendwann der Gerichtstermin an. Kann mir jemand helfen, wie ich dem Richter erklären soll, dass ich keine Betrügerin bin ? Das Finanzamt beruft sich bei der Scheinrechnung darauf, dass für diese konkreten baumaterialien keine Buchführung besteht, außer der Verkaufsrechnung. Daher vermuten sie ich hätte etwas verkauft, was es gar nicht gibt.

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5 Antworten
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#1
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)


Wenn das Geschriebene der Realität entspricht, hat das FA schlechte Karten.

Eine Baumaterial-Buchführung (Materialwirtschaft) ist nicht vorgeschrieben. Es rechnet sich für kleine UNen auch nicht, so etwas einzuführen.

Warum musst Du nachweisen? Das FA muss Dir nachweisen. Geht es hier gleich um Betrug? Bei welchem "Gericht" steht eine Klage an?



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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

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#2
 Von 
weitgereist
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Klage steht in der Nähe von Berlin an, wo ich das Unternehmen mal hatte.Der Finanzbeamte brauchte wahrscheinlich ein Erfolgserlebnis. So blöde kann man ja gar nicht denken.Ich suche gerade eine Dienstanweisung für Betriebsprüfer, habe ich mal irgendwo im Internet gelesen. Da stand drin, dass Rechnungen von Unternehmen, bei denen korrekt Umsatzsteuer usw. konkret abgeführt sind, nicht angezweifelt werden. Finde das Ding aber irgendwo nicht mehr.Meiner Meinung bricht diese These des Finanzbeamten auch mit jeglichem Vertrauensschutz.Stell Dir mal vor, Du hast einen Strickmodenladen und in deiner kundenfreien Zeit strickst Du Socken, die Du dann verkaufst. Jetzt kommt das Finanzamt nach 5 Jahren und sagt Dir, dass Du beweisen sollst, dass es die verkauften Socken je gab.Als Beweis für das Finanzamt gilt, dass Du die Socken nirgends erfasst hast, außer auf den Kassenzetteln beim Verkauf...

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#4
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)


quote:
... prompt kam die Betriebsprüfung, die nichts fand, weil ich immer ziemlich korrekt war.


Merkwürdig, dass das FA dann mit so schweren Geschützen aufwartet, einfach ungewöhnlich. Ist da nicht noch etwas?

Wenn nein, würde ich der Sache gelassen entgegen sehen.
Frage: Hat Dein Cousin die Steine in seinem Haus verbaut oder verbauen lassen, waren solche Steine für seinen Hausbau vorgesehen?

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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

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#5
 Von 
weitgereist
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Steine sind dort natürlich verbaut worden. Nur, er kann dem Finanzamt jetzt nicht genau nachweisen, wo genau diese 4 paletten hinter dem Klinkermauerwerk stecken. Sonst ist rein gar nichts. Einen Anwalt habe ich nicht zugezogen, weil da unter 500 Euro nichts läuft und die habe ich definitiv nicht. Erwarten kann mich wohl eine Strafe von 200 Euro, aber ich bin ja unschuldig.

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