Nachweise Steuererklärung

17. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.01.2021 19:21:34
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweise Steuererklärung

1) Muss ich bei der Steuererklärung immer die Original-Kassenzettel als Nachweis beilegen oder reicht auch eine Kopie? Will die Formulare alle ausdrucken.
Bzw. muss ich überhaupt noch Belege beilegen? Oder reichen auch Belege nur von den teureren Sachen?

2) Und noch die Frage: Ich gebe meine Steuererklärungen gleich für die letzten vier Jahre ab. Bin aber zwischenzeitlich umgezogen. Muss ich dann dennoch alle Steuererklärungen an das Finanzamt der neuen Adresse senden?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

zu 1) Du musst keine Belege beilegen. Du musst sie nur vorhalten und auf Rückfrage des Finanzamtes vorlegen können. Das gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2017. Für die Steuererklärung 2016 müssen die Belege daher noch beigefügt werden.

zu 2) Ja, Du musst alle Steuererklärungen an das aktuelle Finanzamt schicken.

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#2
 Von 
guest-12302.01.2021 19:21:34
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
zu 1) Du musst keine Belege beilegen. Du musst sie nur vorhalten und auf Rückfrage des Finanzamtes vorlegen können. Das gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2017. Für die Steuererklärung 2016 müssen die Belege daher noch beigefügt werden.

Okay, aber angenommen ich habe bestimmte Nachweise nicht mehr, aber trage es dennoch ein: Passiert dann im schlimmsten Fall, dass es halt nicht anerkannt wird & das war es oder kann das irgendwelche Konsequenzen nach sich ziehen? Von meinem Auslandssemester würde ich gerne die Miete absetzen, aber ich habe keinen Nachweis mehr darüber... Versuchen würde ich es aber gerne trotzdem. Dass ich generell Miete gezahlt habe, ist ja logisch denke ich. Die Miete war auch sehr günstig....

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Passiert dann im schlimmsten Fall, dass es halt nicht anerkannt wird & das war es oder kann das irgendwelche Konsequenzen nach sich ziehen?


Das hängt davon ab, was Du da wie genau angibst. Bei Kleinkram muss man nicht mit weiteren Konsequenzen rechnen.

Zitat:
Die Miete war auch sehr günstig....


In Summe aber sicherlich ein 4-stelliger Betrag. Dann solltest Du davon ausgehen, dass ein Beleg angefordert wird. Dass Du gar nichts hast, also weder Mietvertrag noch Kontoauszug oder ähnliches ist problematisch.

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4897 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von Conniee):
Okay, aber angenommen ich habe bestimmte Nachweise nicht mehr, aber trage es dennoch ein: Passiert dann im schlimmsten Fall, dass es halt nicht anerkannt wird & das war es oder kann das irgendwelche Konsequenzen nach sich ziehen?

Die Fragestellung war doch bereits im anderen Beitrag...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
guest-12302.01.2021 19:21:34
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe vom ersten Monat einen Mietvertrag (bzw. die Rechnung von Air b‘n‘b. Das waren für den Monat um die 1000 €. Allerdings hat mir die Gegend absolut nicht gefallen & daher habe ich mir ein neues Zimmer gesucht. Gewohnt habe ich dort nur 4 Tage oder so, aber musste trotzdem den ersten Monat komplett bezahlen. Das sollte doch als Nachweis trotzdem schon mal gelten, oder ? Also auch wenn ich nicht darin bzw. kaum gewohnt habe. Die Ausgaben hatte ich ja trotzdem, oder?
Für das neue Zimmer habe ich das Geld für die Miete immer abgehoben und bar gezahlt. Demnach habe ich keinen Nachweis. Das Zimmer hat aber nur noch 500 Euro gekostet, war also deutlich günstiger. Das man das Geld in bar zahlt, war bei vielen anderen Studenten auch so & demnach nicht ungewöhnlich...
Wenn ich es also angebe & es abgelehnt wird, weil ich keinen Nachweis habe, wäre das ein Problem oder wird es dann halt nicht anerkannt und Punkt? So nach dem Motto probieren kann man es ja mal... & dass ich irgendwo gewohnt habe, ist ja klar... & dazu noch in einer deutlich günstigeren Unterkunft...

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4897 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von Conniee):
dass ich irgendwo gewohnt habe, ist ja klar...

Warum? Und wenn es so wäre, blieben die Kosten unklar.

Zitat (von Conniee):
Für das neue Zimmer habe ich das Geld für die Miete immer abgehoben und bar gezahlt. Demnach habe ich keinen Nachweis. (...) Das man das Geld in bar zahlt, war bei vielen anderen Studenten auch so & demnach nicht ungewöhnlich...

Dann benennen Sie halt den Zahlungsempfänger mit dessen Anschrift, § 160 AO.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
guest-12302.01.2021 19:21:34
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zitat (von Conniee):
dass ich irgendwo gewohnt habe, ist ja klar...

Warum? Und wenn es so wäre, blieben die Kosten unklar.

Naja, ich gehe mal davon aus, dass das Finanzamt nicht denkt, dass ich während meines Auslandssemesters auf der Straße gewohnt habe...


Zitat (von Conniee):
Für das neue Zimmer habe ich das Geld für die Miete immer abgehoben und bar gezahlt. Demnach habe ich keinen Nachweis. (...) Das man das Geld in bar zahlt, war bei vielen anderen Studenten auch so & demnach nicht ungewöhnlich...

Dann benennen Sie halt den Zahlungsempfänger mit dessen Anschrift, § 160 AO.


Okay, das kann ich machen. Die Adresse habe ich noch. Nur dummerweise keinen Nachnamen mehr. Den habe ich leider vergessen. Reicht es sonst, wenn ich die Adresse angebe & dazu schreibe, dass das Geld bar abgehoben wurde und ich demnach keinen Nachweis habe? Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre immer meine Kontoauszüge mitzuschicken, worauf erkennbar ist, dass ich gegen Ende des Monats immer einen größeren Betrag abgehoben habe.

Hier aber nochmal die Frage, kann ich die 1000 € für den ersten Monat für das Air b n n, wo ich nur 4 Tage darin gewohnt habe (siehe oben) auch angeben?

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#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2374 Beiträge, 632x hilfreich)

Grade hier ...

Zitat (von Conniee):
Von meinem Auslandssemester würde ich gerne die Miete absetzen
... reicht das ...
Zitat (von Cybert.):
Dann benennen Sie halt den Zahlungsempfänger mit dessen Anschrift, § 160 AO.
... wegen §90 Abs.2 AO nicht aus! Insbesonder wenn natürlich auch noch das ...
Zitat (von Conniee):
Die Adresse habe ich noch. Nur dummerweise keinen Nachnamen mehr. Den habe ich leider vergessen.
... vorliegt!

Zitat (von Conniee):
Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre immer meine Kontoauszüge mitzuschicken, worauf erkennbar ist, dass ich gegen Ende des Monats immer einen größeren Betrag abgehoben habe.
Das reicht als Nachweis letztendlich nicht aus!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4897 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Das reicht als Nachweis letztendlich nicht aus!

Dem stimme ich zu.

Gedanklich war ich allerdings auch im Inland gewesen.

Zitat (von Conniee):
Naja, ich gehe mal davon aus, dass das Finanzamt nicht denkt, dass ich während meines Auslandssemesters auf der Straße gewohnt habe...

Das FA könnte aber denken, dass Sie irgendwo unentgeltlich untergekommen wären.
Und das darf es auch, solange kein nachweis vorliegt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#10
 Von 
guest-12302.01.2021 19:21:34
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, aber wenn ich es jetzt einfach so angebe, dann gäbe es keine Konsequenzen, außer, dass es eben nicht anerkannt wird, oder?
Ansonsten dachte ich noch daran, dass ich es angebe, aber gleich von mir aus dazu schreibe, dass es dort so üblich ist, dass man keinen Nachweis hat und folglich kann ich hier keinen erbringen....

Und dann nochmal die Frage mit dem Air bnb: Ich habe hier 1000 Euro im ersten Monat gezahlt. Auf der Rechnung stehen 4000 Euro, aber 3000 Euro wurden storniert. Auf der Rechnung steht, dass ich nur 4 Tage dort gewohnt habe, aber dass die 1000 Euro nicht erstattbar sind. Werden diese 1000 Euro anerkannt? Die Kosten hatte ich ja trotzdem... Ich habe die Unterkunft gewechselt, weil ich erst vor Ort gemerkt habe, dass die Gegend sehr schlecht ist... Die neue Wohnung hat grob die Hälfte gekostet.

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#11
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4897 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von Conniee):
Und dann nochmal die Frage mit dem Air bnb: Ich habe hier 1000 Euro im ersten Monat gezahlt. Auf der Rechnung stehen 4000 Euro, aber 3000 Euro wurden storniert. Auf der Rechnung steht, dass ich nur 4 Tage dort gewohnt habe, aber dass die 1000 Euro nicht erstattbar sind. Werden diese 1000 Euro anerkannt?

Vermutlich ja.

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"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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