Hallo liebe Gemeinde,
ich hätte eine Frage bezüglich doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten (jedes Wochenende)
1.) Ist das Finanzamt berechtigt einen Nachweis über die durchgeführten Familienheimfahrten zu fordern? Es handelt sich ja um den pauschalen Betrag von 30 Cent je km, den man geltend machen kann. Man kann ja theoretisch auch per Anhalter gefahren sein, wie soll man da denn einen Nachweis drüber erbringen? (Bin quasi als Mitfahrerin unterwegs gewesen, aber hab davon keine Beweise)
2.) insbesondere in der aktuellen Lage kann es ja sein, dass das Finanzamt einem unterstellt seit März 2020 Home Office gemacht zu haben und daher keine Familienheimfahrten durchgeführt zu haben - wie kann man dem Finanzamt dann glaubhaft machen, dass dies der Job nicht zulässt? Eventuell die Pendlerbescheinigung vom Arbeitgeber einreichen? Am Arbeitsplatz herrscht leider keine „Stempelpflicht", weshalb dieser Nachweis wegfällt.
Bei der letzten Steuererklärung wollte das Finanzamt nichts weiter als die beiden Mietverträge sehen. Also nichts, was die Fahrten angeht.
Mir ist noch eingefallen, dass ich jedes Wochenende mit Karte die Einkäufe bezahlt habe am 1. Wohnsitz, das müsste ja auch als Nachweis gelten oder?
Viele Grüße