Nachzahlung Kirchensteuer

15. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
doktorthomas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung Kirchensteuer

Liebe Leser,
ich bin Selbstständig und war 1992 aus der ev. Kirche ausgetreten. Der entsprechende Nachweis beim Einwohnermeldeamt liegt vor. 2010 wurde ich ohne mein Wissen von der Kirche wieder als Kirchenmitglied in die Datei beim Meldeamt eingetragen. Da das Thema Kirche für mich seit 1992 erledigt war, blieb dieser Eintrag bis April 2019 unbemerkt. In diesem Jahr hat nun das Finazamt diesen Eintrag bemerkt und verlangt Steuernachzahlungen ab 2016. Die Kirche nimmt Ihren Falscheintrag mit fadenscheinigen Begründungen nicht zurück und ich verstehe die Welt nicht mehr. Da ich eine umsatzstarke Firma besitze geht es um viel Geld.
Haben Sie Erfahrungen in so einer Sache, kann mir da jemand helfen?
doctorthomas

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 83x hilfreich)

Wenn Sie die Mitteilung über den Austritt noch haben - und so verstehe ich Ihre Ausführungen - müssen Sie diesen nur dem Finanzamt vorlegen.

Wenn Sie ihn nicht mehr haben, wird es allerdings schwierig bis unmöglich, da Sie in der Beweispflicht für den Austritt sind - und bei den Behörden wird nach 27 Jahren ziemlich sicher nichts mehr vorliegen.

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)
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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37562 Beiträge, 6275x hilfreich)

Zitat (von doktorthomas):
verlangt Steuernachzahlungen ab 2016.
Warum (erst) ab 2016?

Gab es eine Steuerprüfung?

-- Editiert von Anami am 15.12.2019 13:31

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum (erst) ab 2016?


Grund wird wohl Verjährung sein.

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5318 Beiträge, 1261x hilfreich)

Dann dürfte aber doch mindestens 2015 auch korrigierbar sein!?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1391x hilfreich)

Mit dem Nachweis des Austritts Widerspruch fristgerecht einlegen.

Und nicht mit der Kirche verhandeln. Sondern von der Meldebehörde die Berichtigung der Daten verlangen.

-- Editiert von Heike J am 15.12.2019 21:23

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