Liebe Leser,
ich bin Selbstständig und war 1992 aus der ev. Kirche ausgetreten. Der entsprechende Nachweis beim Einwohnermeldeamt liegt vor. 2010 wurde ich ohne mein Wissen von der Kirche wieder als Kirchenmitglied in die Datei beim Meldeamt eingetragen. Da das Thema Kirche für mich seit 1992 erledigt war, blieb dieser Eintrag bis April 2019 unbemerkt. In diesem Jahr hat nun das Finazamt diesen Eintrag bemerkt und verlangt Steuernachzahlungen ab 2016. Die Kirche nimmt Ihren Falscheintrag mit fadenscheinigen Begründungen nicht zurück und ich verstehe die Welt nicht mehr. Da ich eine umsatzstarke Firma besitze geht es um viel Geld.
Haben Sie Erfahrungen in so einer Sache, kann mir da jemand helfen?
doctorthomas
Nachzahlung Kirchensteuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Wenn Sie die Mitteilung über den Austritt noch haben - und so verstehe ich Ihre Ausführungen - müssen Sie diesen nur dem Finanzamt vorlegen.
Wenn Sie ihn nicht mehr haben, wird es allerdings schwierig bis unmöglich, da Sie in der Beweispflicht für den Austritt sind - und bei den Behörden wird nach 27 Jahren ziemlich sicher nichts mehr vorliegen.
Hat man denn noch eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt vorliegen? Daten des Einwohnermeldeamtes sind nicht ausschlaggebend. Siehe auch:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/fiskus-verlangt-bescheinigungen-kirchenaustritt-kann-teuer-werden-1597032.html
ZitatDa ich eine umsatzstarke Firma besitze geht es um viel Geld. :
Verwechselt man hier Umsatz mit Gewinn?
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Warum (erst) ab 2016?Zitatverlangt Steuernachzahlungen ab 2016. :
Gab es eine Steuerprüfung?
-- Editiert von Anami am 15.12.2019 13:31
ZitatWarum (erst) ab 2016? :
Grund wird wohl Verjährung sein.
Dann dürfte aber doch mindestens 2015 auch korrigierbar sein!?
Mit dem Nachweis des Austritts Widerspruch fristgerecht einlegen.
Und nicht mit der Kirche verhandeln. Sondern von der Meldebehörde die Berichtigung der Daten verlangen.
-- Editiert von Heike J am 15.12.2019 21:23
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