Nachzahlung Steuererklärung 2007

16. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tom82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachzahlung Steuererklärung 2007

Guten morgen an alle,

der Sachverhalt ist folgender.

Ich habe wie jedes Jahr meine Steuererklärung mit dem Programm Elster gemacht, habe mir berechnen lassen wie es aussieht, und dann der Schock. Steuer inkl. Soli wären noch 190 Euro zu zahlen. :schock:

Habe aber seit dem Jahr 2003 jedesmal Rückzahlungen erhalten, nicht viel aber immer ein bisschen.

Einziger unterschied zu den Vorjahren ist, dass ich für 4 Monate einen Zweitjob hatte, welchen ich mit Steuerklasse 6 teuer versteuert habe.

Laut mehreren Aussagen ist dies ja normal, aber man sollte dann über seine Jahressteuererklärung eigentlich einen Teil davon wiederbekommen und nicht noch draufzahlen.

Wenn ich den Zweitjob komplett aus der Erklärung rauslasse, komme ich auf eine kleine (40 Euro) Erstattung. Mit ihm auf die oben genannte Nachzahlung von 190 Euro.

Heißt das, dass ich für die 4 Monate Zweitjob effektiv 230 Euro Steuer nachzahlen muss. :???:

Mal in Zahlen: Zweitjob brachte brutto 1608 Euro, habe darauf 241 Euro Steuern bezahlt (402 Euro monatlich brutto & 60,25 Euro Steuern monatlich)

Ich solle laut Elster also eigentlich rund 117 Euro Steuern auf 402 Euro Gehalt zahlen. :( :kotz:

Hätte ich das vorher gewusst hätte ich den Job nicht gemacht.

Vielen Dank für eure Antworten schon mal im Voraus.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50144 Beiträge, 17563x hilfreich)

Heißt das, dass ich für die 4 Monate Zweitjob effektiv 230 Euro Steuer nachzahlen muss.

Ja, das heißt es.

Ich solle laut Elster also eigentlich rund 117 Euro Steuern auf 402 Euro Gehalt zahlen.

So ist es. Das sind 29% und daher nicht ungewöhnlich. Die 402€ werden genauso besteuert, wie eine Gehaltserhöhung um den gleichen Betrag im Erstjob. Es wäre besser gewesen, den Job als 400€-Minijob zu machen. Dann wären für Dich gar keine Steuern angefallen, es sei denn Du hast bereits einen anderen Minijob.

Durch den Zweitjob bist Du jetzt sogar zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tom82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

:bang:

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