Nachzahlung als Polizeibeamter (BW)

27. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
himbeere3456
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung als Polizeibeamter (BW)

Hallo,

folgendes ist mir bei meiner Steuererklärung aufgefallen:
Seit ich sie mit einer Software mache, die mir laufend anzeigt mit welcher Erstattung/Nachzahlung ich rechnen kann, bemerke ich, dass bereits nach Eingabe der Daten der Lohnsteuerbescheinigung eine erforderliche Nachzahlung i.H.v. rund 500 Euro angezeigt wird.
Nun bin ich einer von mehreren zehntausend Polizeibeamten in Baden-Württemberg und arbeite ganz normal, habe keine Besonderheiten, Kinder etc. Meine Lohnsteuerbescheinigung ist demnach sehr ähnlich bzw. in vielen Fällen sogar identisch mit der von tausenden anderen Kollegen.
Ich erhalte freie Heilfürsorge.

Ich frage mich, was der Grund ist für die voraussichtliche Nachzahlung? Warum zieht mein Arbeitgeber nicht automatisch die korrekte Steuer ab? Und ist es tatsächlich so, dass tausende Beamte offenbar verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, da sie ja alle ebenfalls nachzahlen müssen?

Danke im Voraus.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

Die freie Heilfürsorge und die Vorsorgepauschale sind der Grund, weshalb Bezieher von freier Heilfürsorge auch zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sind:

https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/mit-vielen-versicherungen-steuern-sparen.html

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
himbeere3456
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Die freie Heilfürsorge und die Vorsorgepauschale sind der Grund, weshalb Bezieher von freier Heilfürsorge auch zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sind:

https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/mit-vielen-versicherungen-steuern-sparen.html


Danke für die Aufklärung.

Super dass mein Dienstherr es offenbar nicht für nötig hält seine Beamten über diese unwichtige Kleinigkeit zu informieren, Stichwort Fürsorgepflicht. Aber das gehört hier wohl nicht her.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von himbeere3456):
Warum zieht mein Arbeitgeber nicht automatisch die korrekte Steuer ab?

Mit der zuständigen Bezügestelle Kontakt aufnehmen.
Zitat (von himbeere3456):
Und ist es tatsächlich so, dass tausende Beamte offenbar verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, da sie ja alle ebenfalls nachzahlen müssen?

Es bekommen auch viele Geld zurück, je nach sonstigen Gegebenheiten.
Auch Beamte im Ruhestand müssen eine EK Erklärung machen. An sich kein Problem.


-- Editiert von User am 27. November 2022 11:41

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von himbeere3456):
Ich frage mich, was der Grund ist für die voraussichtliche Nachzahlung?
Das frage man den Arbeitgeber.

Zitat (von himbeere3456):
Ich erhalte freie Heilfürsorge.
Das kann damit nichts zu tun haben, da der Geldwert der Heilfürsorge gem § 3 EStG steuerfrei ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das kann damit nichts zu tun haben, da der Geldwert der Heilfürsorge gem § 3 EStG steuerfrei ist.

Nicht unmittelbar. Auslöser der Nachzahlung ist die Vorsorgepauschale, die bei der Berechnung der Lohnsteuer angesetzt wird und die bei freier Heilfürsorge ohne eigene Aufwendungen nachzuversteuern ist.

https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/de_steuererklaerung-von-polizeibeamten-nachzahlungen-drohen-

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

Doppelt.

-- Editiert von User am 28. November 2022 13:09

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/de_steuererklaerung-von-polizeibeamten-nachzahlungen-drohen-

???
Zitat:

Beamte sowie auch Zeitsoldaten, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und – wenn sie nicht in der freien Heilfürsorge sind – nur geringe Beiträge in der privaten Krankenversicherung leisten, liegen mit den eigenen Beiträgen oft unter dem Pauschalbetrag.

Zitat (von himbeere3456):
Ich erhalte freie Heilfürsorge.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

Das ist missverständlich ausgedrückt. Beamte mit freier Heilfürsorge haben u.U. überhaupt keine Krankenversicherungs-Aufwendungen. Manche Beamte ohne freie Heilfürsorge haben Aufwendungen unterhalb der Mindestvorsorgepauschale. In beiden Fällen wird aber die Mindestvorsorgepauschale bei der Bemrssung der Lohnsteuer berücksichtigt - was dann, wenn nicht andere Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten etc das ausgleichen, zu Steuernachzahlungen führt. § 46 Abs.2 Nr. 3 EStG. Hier nochmal für Soldaten erläutert:

https://www.steuer-soldaten.de/post/steuerliche-auswirkung-freie-heilfuersorge#:~:text=H%C3%B6he%20der%20Mindestvorsorgepauschale%3A,%2C%202%2C%204%20und%205)

-- Editiert von User am 28. November 2022 18:28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
In beiden Fällen wird aber die Mindestvorsorgepauschale bei der Bemrssung der Lohnsteuer berücksichtigt - was dann, wenn nicht andere Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten etc das ausgleichen, zu Steuernachzahlungen führt. § 46 Abs.2 Nr. 3 EStG.
Danke sehr.

Also sollte der AG von vorne herein die LST korrekt berechnen ...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Also sollte der AG von vorne herein die LST korrekt berechnen .


Nach meinem Wissensstand tut er das:

Ich mache keine Lohnabrechnungen, aber m.W. muss die Mindestvorsorgepauschale
angesetzt werden (s.auch BMF vom 14.11.2009)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Also sollte der AG von vorne herein die LST korrekt berechnen ...


Der AG hat die LSt korrekt berechnet.

Die Beschwerde müsste sich an den Gesetzgeber richten. Der hat in § 39b Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 EStG festgelegt, dass eine Mindestvorsorgepauschale in Höhe von 12% beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen ist. Die ist aber bei Beamten mit freier Heilfürsorge viel zu hoch.

Das ist dem Gesetzgeber auch bewusst gewesen. Daher hat er in § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG festgelegt, dass diese Beamten zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Trotz dieses Umstandes ist die steuerliche Regelung ein Vorteil für Beamte mit freier Heilfürsorge, denn bei ihnen wirkt sich die Absetzbarkeit von z.B. Haftpflichtversicherungen im Gegensatz zu normalen AN steuerlich aus.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.016 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen