Hallo,
folgendes ist mir bei meiner Steuererklärung aufgefallen:
Seit ich sie mit einer Software mache, die mir laufend anzeigt mit welcher Erstattung/Nachzahlung ich rechnen kann, bemerke ich, dass bereits nach Eingabe der Daten der Lohnsteuerbescheinigung eine erforderliche Nachzahlung i.H.v. rund 500 Euro angezeigt wird.
Nun bin ich einer von mehreren zehntausend Polizeibeamten in Baden-Württemberg und arbeite ganz normal, habe keine Besonderheiten, Kinder etc. Meine Lohnsteuerbescheinigung ist demnach sehr ähnlich bzw. in vielen Fällen sogar identisch mit der von tausenden anderen Kollegen.
Ich erhalte freie Heilfürsorge.
Ich frage mich, was der Grund ist für die voraussichtliche Nachzahlung? Warum zieht mein Arbeitgeber nicht automatisch die korrekte Steuer ab? Und ist es tatsächlich so, dass tausende Beamte offenbar verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, da sie ja alle ebenfalls nachzahlen müssen?
Danke im Voraus.
Nachzahlung als Polizeibeamter (BW)
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die freie Heilfürsorge und die Vorsorgepauschale sind der Grund, weshalb Bezieher von freier Heilfürsorge auch zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sind:
https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/mit-vielen-versicherungen-steuern-sparen.html
ZitatDie freie Heilfürsorge und die Vorsorgepauschale sind der Grund, weshalb Bezieher von freier Heilfürsorge auch zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sind: :
https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/mit-vielen-versicherungen-steuern-sparen.html
Danke für die Aufklärung.
Super dass mein Dienstherr es offenbar nicht für nötig hält seine Beamten über diese unwichtige Kleinigkeit zu informieren, Stichwort Fürsorgepflicht. Aber das gehört hier wohl nicht her.
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ZitatWarum zieht mein Arbeitgeber nicht automatisch die korrekte Steuer ab? :
Mit der zuständigen Bezügestelle Kontakt aufnehmen.
ZitatUnd ist es tatsächlich so, dass tausende Beamte offenbar verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, da sie ja alle ebenfalls nachzahlen müssen? :
Es bekommen auch viele Geld zurück, je nach sonstigen Gegebenheiten.
Auch Beamte im Ruhestand müssen eine EK Erklärung machen. An sich kein Problem.
-- Editiert von User am 27. November 2022 11:41
Das frage man den Arbeitgeber.ZitatIch frage mich, was der Grund ist für die voraussichtliche Nachzahlung? :
Das kann damit nichts zu tun haben, da der Geldwert der Heilfürsorge gem § 3 EStG steuerfrei ist.ZitatIch erhalte freie Heilfürsorge. :
ZitatDas kann damit nichts zu tun haben, da der Geldwert der Heilfürsorge gem § 3 EStG steuerfrei ist. :
Nicht unmittelbar. Auslöser der Nachzahlung ist die Vorsorgepauschale, die bei der Berechnung der Lohnsteuer angesetzt wird und die bei freier Heilfürsorge ohne eigene Aufwendungen nachzuversteuern ist.
https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/de_steuererklaerung-von-polizeibeamten-nachzahlungen-drohen-
Doppelt.
-- Editiert von User am 28. November 2022 13:09
Zitathttps://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/de_steuererklaerung-von-polizeibeamten-nachzahlungen-drohen- :
???
Zitat:
Beamte sowie auch Zeitsoldaten, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und – wenn sie nicht in der freien Heilfürsorge sind – nur geringe Beiträge in der privaten Krankenversicherung leisten, liegen mit den eigenen Beiträgen oft unter dem Pauschalbetrag.
ZitatIch erhalte freie Heilfürsorge. :
Das ist missverständlich ausgedrückt. Beamte mit freier Heilfürsorge haben u.U. überhaupt keine Krankenversicherungs-Aufwendungen. Manche Beamte ohne freie Heilfürsorge haben Aufwendungen unterhalb der Mindestvorsorgepauschale. In beiden Fällen wird aber die Mindestvorsorgepauschale bei der Bemrssung der Lohnsteuer berücksichtigt - was dann, wenn nicht andere Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten etc das ausgleichen, zu Steuernachzahlungen führt. § 46 Abs.2 Nr. 3 EStG. Hier nochmal für Soldaten erläutert:
https://www.steuer-soldaten.de/post/steuerliche-auswirkung-freie-heilfuersorge#:~:text=H%C3%B6he%20der%20Mindestvorsorgepauschale%3A,%2C%202%2C%204%20und%205)
-- Editiert von User am 28. November 2022 18:28
Danke sehr.ZitatIn beiden Fällen wird aber die Mindestvorsorgepauschale bei der Bemrssung der Lohnsteuer berücksichtigt - was dann, wenn nicht andere Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten etc das ausgleichen, zu Steuernachzahlungen führt. § 46 Abs.2 Nr. 3 EStG. :
Also sollte der AG von vorne herein die LST korrekt berechnen ...
ZitatAlso sollte der AG von vorne herein die LST korrekt berechnen . :
Nach meinem Wissensstand tut er das:
Ich mache keine Lohnabrechnungen, aber m.W. muss die Mindestvorsorgepauschale
angesetzt werden (s.auch BMF vom 14.11.2009)
ZitatAlso sollte der AG von vorne herein die LST korrekt berechnen ... :
Der AG hat die LSt korrekt berechnet.
Die Beschwerde müsste sich an den Gesetzgeber richten. Der hat in § 39b Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 EStG festgelegt, dass eine Mindestvorsorgepauschale in Höhe von 12% beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen ist. Die ist aber bei Beamten mit freier Heilfürsorge viel zu hoch.
Das ist dem Gesetzgeber auch bewusst gewesen. Daher hat er in § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG festgelegt, dass diese Beamten zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Trotz dieses Umstandes ist die steuerliche Regelung ein Vorteil für Beamte mit freier Heilfürsorge, denn bei ihnen wirkt sich die Absetzbarkeit von z.B. Haftpflichtversicherungen im Gegensatz zu normalen AN steuerlich aus.
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