Hallo!
Ich brauche mal Eure Hilfe..
Mein Lebensgefährte hat von 1.1.17 bis Ende April regulär gearbeitet.
Anfang Mai ist er Opfer einer Straftat geworden und hat noch seine 6 Wochen Verdienst bekommen. Danach Übergangsgeld aufgrund der Rehamaßnahme und dann seitdem Krankengeld.
Es ist geplant, dass er zum 1.12. evtl. wieder zur Eingliederung an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt.
Leider haben wir zu wenig Wissen im Steuerbereich. Im Internet haben wir gelesen, dass das Krankengeld zwar steuerfrei ist- aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Die Eckdaten.. Brutto hat er bis dato 17500 € vom Arbeitgeber bekommen - das waren netto knapp 13000 € . ( Jan -
einschließlich April ) - Übergangsgeld 1450 € - und Krankengeld monatlich 1850 €.
Steuerklasse 1 - Kinderfreibeträge 0,5
Er kann lt. Steuerbescheid Werbungskosten abziehen. Fahrten zum Arbeitsplatz- 36 km a 0,30 €. ( für die 4 Monate + voraussichtlich 12/17 )
Nun meine Frage, wie wahrscheinlich wird es sein, dass er Steuern nachzahlen muss? Kann man das aus meinen angegebenen Angaben ersehen? Ich brauche keine Beträge. Es geht hier nur um die Tatsache, ob er evtl. nachzahlen muss!
Danke!
Nachzahlung bei Krankengeld?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
M.E. kommt es zu einer Nachzahlung, da die Werrbungskosten noch unter dem AN-Pauschbetrag liegen. Darüber hinaus sind noch SV-Beiträge in gewissem Maße abziehbar.
Bei einem zu versteuerndem Einkommen von 15.000 EUR und Lohnersatzleistungen von 3.300 EUR komme ich bereits auf eine Nachzahlung von fast 500 EUR.
https://www.steuertipps.de/service/rechner/steuer-bei-lohnersatzleistungen-progressionsvorbehalt#!/
Zitat:Nun meine Frage, wie wahrscheinlich wird es sein, dass er Steuern nachzahlen muss?
Eine Nachzahlung ist sehr unwahrscheinlich.
ZitatBei einem zu versteuerndem Einkommen von 15.000 EUR und Lohnersatzleistungen von 3.300 EUR komme ich bereits auf eine Nachzahlung von fast 500 EUR. :
Aber nur, wenn man 1.250€/Monat verdient hat. Da sich die 15.000€ hier nur auf 5 Monate verteilen, ist der Lohnsteuerabzug viel höher als von Dir berücksichtigt. Da die Lohnsteuer schon fast bei 2.500€ liegt, kommt es zu einer Erstattung in Höhe von ca. 800€.
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Stimmt, ich vergaß, dass die LSt ja annualisiert bemessen wird.
Vielen Dank für Eure Antworten! :-)
Es bleibt natürlich nicht bei den 3300 € Lohnersatzleistungen..
Folgende Beträge sind/werden es sein in 2017: ( Jan-Dez )
Verdienst: 17500 € brutto - netto 13000 €
Lohnersatzleistungen: 10290 €
Bleibt es bei einer Erstattung? Oder muss jetzt doch nachbezahlt werden?
Danke nochmal für eine Antwort!
Gruß
speedskaterin
Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht natürlich. Aber möglicherweise möchte der Fragesteller nur wissen, wie viel Geld er vorsorglich zur Seite legen muss.
Wenn ich von einem zu versteuernden Einkommen von 15.000 EUR ausgehe (es wird vermutlich niedriger sein), komme ich auf eine ESt von fast 2.400 EUR bei Berücksichtigung der prognostizierten Lohnersatzleistungen. In dem Fall bliebe es unter Anrechnung der von hh genannten LSt bei einer - geringen - Erstattung.
Vermutlich wäre - insbesondere aufgrund des niedrigen zvE - also weiterhin von einer Erstattung auszugehen unter der Voraussetzung, dass die genannten Zahlen zu Grunde zu legen wären.
Vielen Dank für Eure Antworten! Da kann ich schon mal was mit anfangen! :-)
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