Hallo,
die meisten Infos zum Thema Unterhalt beziehen sich auf Unterhaltsrechte und den Unterhalt für Exfrauen und eigene Kinder, daher ist es etwas schwer zum Naturalunterhalt für nicht verwandte und gesetzlich nicht unterhaltsberechtigte Personen (also freiwilliger Unterhalt wegen Mittellosigkeit in Form von Kost, Logis usw.) genaue Infos zu finden.
Z.B., der Naturalunterhalt für eine(n) Lebenspartner(in) MIT Kind des/der Lebenspartner(s/in). Ohne dass der Unterstützende verheiratet oder irgendwie mit Partner und Kind verwandt ist. Es klingt immer so als gäbe es einen einmaligen ansetzbaren Maximalbetrag pro Jahr. Der ist auch noch unterschiedlich hoch in unterschiedlichen Quellen für das selbe Steuerjahr. Meist zwischen 8000 € bis über 9000 €.
Es wird aber nicht klar ob der Maximalbetrag pro unterstützter Person, also im Beispiel für Mutter und Kind, gilt bzw. für die Steuer angesetzt werden kann.
Naturalunterhalt kann von der Steuer abgesetzt werden, wenn dem Unterstützten durch die Haushaltsgemeinschaft keine Sozialleistungen zustanden oder diese gekürzt wurden. Und das sogar wenn davon ausgegangen werden muss, dass die Person aufgrund des Einkommens des Unterstützers "vermutlich" keinen Anspruch gehabt hätte, also ohne Antragstellung.
In manchen Quellen ist auch davon die Rede, dass der Erhalt von Kindergeld automatisch die Absetzbarkeit nichtig macht. Ist das so und wird das nicht verrechnet, da Kindergeld ja auch nicht den Unterhaltshöchstbetrag abdeckt?
Besten Dank!
Gregor
Natural Unterhalt bei eheähnliche Gemeinschaft
13. September 2023
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Frage vom 13. September 2023 | 14:45
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Natural Unterhalt bei eheähnliche Gemeinschaft
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#1
Antwort vom 13. September 2023 | 15:26
Von
Status: Unbeschreiblich (33305 Beiträge, 17396x hilfreich)
(Editiert)
-- Editiert von User am 13. September 2023 15:28
-- Editiert von User am 13. September 2023 15:41
#2
Antwort vom 13. September 2023 | 15:43
Von
Status: Praktikant (692 Beiträge, 465x hilfreich)
Offenbar ist Ihnen entfallen, dass Sie das alles bereits erfahren haben: https://www.123recht.de/forum/steuerrecht/Grundfreibetrag-uebertragbar-von-unterstuetzten-Personen-__f567365.html
Und jetzt?
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