Nebenberufliche Honorartätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Redaktionelle Betreuung)

14. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
KJWM
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenberufliche Honorartätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Redaktionelle Betreuung)

Hallo liebe Community,

vielleicht könnt ihr mir bei folgender Ausgangslage für meine Steuererklärung für das Jahr 2021 weiterhelfen:

1. Hauptjob als Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Steuerklasse 1)
2. Nebenjob als Wissenschaftliche Hilfskraft (Steuerklasse 6)
3. Nebenberufliche Honorartätigkeit als Redaktionsleiter einer wiss. Zeitschrift (1600 brutto via Rechnung im Jahr, keine Umsatzsteuer in der Rechnung enthalten)

Ich bin mir nun unsicher wie ich meine Honoratätigkeit in der Steuererklärung angeben muss:

1. Ist es korrekt, dass die Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit / Freier Beruf anzugeben ist?
2. Ist es korrekt, dass die Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig ist?
3. Ist es korrekt, dass ich neben der Einkommenssteuerklärung auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss?
4. Hätte ich die Möglichkeit via Kleinunternehmerregelung auf die Abführung der Umsatzsteuer zu verzichten oder hätte ich dies vorher anmelden müssen?
5. Stehen mir Freibeträge für die Honorartätigkeit zu?

Vielen Dank für eure Unterstützung und liebe Grüße :)



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von KJWM):
1. Ist es korrekt, dass die Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit / Freier Beruf anzugeben ist?


Ja

Zitat (von KJWM):
2. Ist es korrekt, dass die Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig ist?


Du kannst von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, da Dein Jahresumsatz unter 22.000€ liegt. Grundsätzlich wäre die Tätigkeit aber umsatzsteuerpflichtig.

Zitat (von KJWM):
3. Ist es korrekt, dass ich neben der Einkommenssteuerklärung auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss?


Im Regelfall verzichtet das Finanzamt bei Kleinunternehmern auf die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung.

Zitat (von KJWM):
4. Hätte ich die Möglichkeit via Kleinunternehmerregelung auf die Abführung der Umsatzsteuer zu verzichten oder hätte ich dies vorher anmelden müssen?


Ja, die Möglichkeit hast Du und Du solltest den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen und an das Finanzamt abschicken. Die Abgabe muss zwingend elektronisch erfolgen.

Zitat (von KJWM):
5. Stehen mir Freibeträge für die Honorartätigkeit zu?


Nein

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von KJWM):
Ich bin mir nun unsicher wie ich meine Honoratätigkeit in der Steuererklärung angeben muss:

1. Ist es korrekt, dass die Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit / Freier Beruf anzugeben ist?

Ja.
Zitat:
2. Ist es korrekt, dass die Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig ist?

Bei Umsätzen bis 22.000 Euro/Jahr gilt die "Kleinunternehmer-Regelung" des §19 UStG. D.h. mit solchen kleinen Umsätzen ist man nicht umsatzsteuerpflichtig. (Daher natürlich aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt!)

Man kann bei Umsätzen unter 22.000 Euro/Jahr aber zur Umsatzsteuerveranlagung optieren. Das muss man aktiv machen.
Zitat:
3. Ist es korrekt, dass ich neben der Einkommenssteuerklärung auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss?

Wenn entsprechend optiert wurde: ja. Wenn nicht, ist es weder möglich noch zulässig.
Zitat:
4. Hätte ich die Möglichkeit via Kleinunternehmerregelung auf die Abführung der Umsatzsteuer zu verzichten oder hätte ich dies vorher anmelden müssen?

Umgekehrt. Unter 22.000 Euro Umsatz/Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung des §19 UStG. Will man es anders, muss man aktiv werden.
Zitat:
5. Stehen mir Freibeträge für die Honorartätigkeit zu?

Freibeträge beziehen sich auf das Gesamteinkommen. Hinsichtlich der Einkommenssteuer für die Honorartätigkeit können aber abzugsfähige Kosten geltend gemacht werden, wenn solche nachgewiesen werden können.

Nur am Rande: bei Hauptjob, Nebenjob und selbständiger freiberuflicher Tätigkeit gleichzeitig sollte man sich einen Termin beim Steuerberater gönnen und mit diesem zusammen einmal ein Konzept für die steuerliche Behandlung der ganzen Tätigkeiten ausarbeiten. Darauf kann man dann die nächsten Jahre aufbauen, solange sich nichts wesentliches ändert.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KJWM
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen und fundierten Antworten und hilfreichen Hinweise. Das hilft mir sehr weiter.

Eine Anschlussfrage:
Wenn mich meine Steuersoftware (WISO Steuer Sparbuch) nun frägt, ob meine Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind oder ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte, wähle ich aufgrund des niedrigen Umsatzes also letzteres und müsste darüber hinaus also nicht weiter "aktiv werden"?

0x Hilfreiche Antwort

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