Hallo
Wir sind schon länger am überlegen ein Nebengewerbe anzumelden.
Letzte Woche haben wir damit angefangen uns auch mit der Steuerrechtlichen Seite auseinander zu setzten und sind etwas schockiert.
Einen Termin beim Steuerberater ist zwar geplant, aber wenn uns unsere "grobe" Rechnung hier schon bestätigt wird werde ich den Termin abblasen und alle Pläne verwerfen.
Nun zur Rechnung
Wir sind verheiratet und nicht Kirchlich.
Unser
Jahresbrutto: 42012€
Lohnsteuer: 2509€
Angestrebter Gewinn aus Gewerbe 6000€ nach EÜR.
Einkommen
Jahresbrutto + Gewinn aus Gewerbe
also wären das 48012€
Laut Einkommensteuerrechner kommt da eine zu zahlende Einkommensteuer von
7912,50 (inkl. Soli)raus, wovon die schon gezahlte Lohnsteuer von 2509€ abgezogen wird.
Zu zahlen 5403€ ?????
Wenn das so korrekt ist, blieben uns von unseren 6000€ Gewinn nur noch irrsinnige 597€ übrig.
Quasi 49,50€/Monat von eigentlich erzielten 500€
Das kann doch so nicht richtig sein!?
Nebengewerbe Gewinn geht fast komplett in Einkommensteuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:Jahresbrutto: 42012€
Lohnsteuer: 2509€
Jahresbrutto ist nicht gleich zu versteuerndes Einkommen. Wenn die Lohnsteuer stimmt, ist das zu versteuernde gemeinsame Einkommen knapp 30000 EUR.
Wenn ihr allerdings das schon nicht auseinander halten könnt, solltet ihr euren Plan mit der Selbstständigkeit nochmals zurück stellen und euch zunächst die Buchhalterischen Grundlagen drauf schaffen.
In diversen Foren wird die Rechnung mit dem Brutto aus nicht selbstständiger Tätigkeit gemacht.
Und auch eine telefonische Nachfrage bei unserem Berater vom Lohnsteuerhilfeverein brachte uns zu dieser Annahme.
Zu unserem Jahresbrutto aus dem Angestelltenverhältnis wird demnach der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit addiert, was in unserem Fall etwa 48000€ zu versteuerndem Einkommen entspräche.
-- Editiert von mellib am 14.06.2015 19:49
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ZitatZitat:Jahresbrutto: 42012€ :
Lohnsteuer: 2509€
Jahresbrutto ist nicht gleich zu versteuerndes Einkommen. Wenn die Lohnsteuer stimmt, ist das zu versteuernde gemeinsame Einkommen knapp 30000 EUR.
Wenn ihr allerdings das schon nicht auseinander halten könnt, solltet ihr euren Plan mit der Selbstständigkeit nochmals zurück stellen und euch zunächst die Buchhalterischen Grundlagen drauf schaffen.
Erhoben wird die Einkommenssteuer auf das Bruttogehalt einer natürlichen Person. Zu versteuern sind Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit bzw. Einkünfte aus Selbstständigkeit, aus einem Gewerbe, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung. Als Grundlage der Einkommenssteuer-Berechnung dient § 32 a des Einkommenssteuergesetzes (EStG), wobei die Angaben jeweils in Euro gerundet werden
Soviel mal zu Buchhalterischen Grundlagen.
-- Editiert von mellib am 14.06.2015 20:57
Zitat:Zu unserem Jahresbrutto aus dem Angestelltenverhältnis wird demnach der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit addiert, was in unserem Fall etwa 48000€ zu versteuerndem Einkommen entspräche.
Das ist falsch. Bruttoeinkommen und zu versteuerndes Einkommen sind verschiedene Dinge. Das Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen usw. ergibt das zu versteuernde Einkommen.
Wenn man Steuern in Höhe von 2.509€ pro Jahr als Verheiratete zahlt, dann entspricht das einem zu versteuernden Einkommen von ca. 29.300€. Wenn jetzt Nebeneinkünfte in Höhe von 6.000€ hinzukommen, dann erhöht sich das zu versteuernde Einkommen auf 35.300€ und die Steuer auf 4.026€.
Grob gerechnet müsst Ihr auf den Gewinn aus der Nebentätigkeit also 26% Steuern zahlen.
Wenn Ihr die Steuerklassen 3/5 habt, dann ergibt sich aus diesem Umstand ggf. eine zusätzliche Nachzahlung. Eine Lohnsteuer von 2.509€ bei Einem Bruttogehalt von 42.012€ passt nämlich nicht. Eigentlich müsste das eine Lohnsteuer in Höhe von ca. 3.600€ ergeben. Alleine aufgrund der Steuerklassenwahl 3/5 ergibt sich somit eine Nachzahlung von >1.000€, wenn keine Werbungskosten o.ä. geltend gemacht werden können
Danke für die Antwort.
Also bleibt unser Termin beim Steuerberater bestehen.
Und unserem Projekt steht, falls sich das so bewahrheitet nichts im Weg.
Wir sind keine Buchhalter und genau aus diesem Grund wird unser Projekt von einem Steuerberater begleitet werden.
Mfg mellib
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