Nebengewerbe - Kfz von der Steuer absetzen

28. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Hildi1989
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebengewerbe - Kfz von der Steuer absetzen

Hallo liebe Gemeinde,

ich hätte eine Frage bezüglich Absetzbarkeit Kfz. Ich habe ein Nebengewerbe und hatte bislang nur Leasingverträge, habe hier ohne jegliche Probleme 50% der Kosten von der Steuer abgesetzt.

Nun möchte ich mir nächstes Jahr einen Pkw kaufen und die monatliche Rate ebenfalls von der Steuer absetzen. Ich möchte jedoch, dass mein Pkw zum Privatvermögen zählt und nicht zum Betriebsvermögen.

Zu wieviel Prozent kann ich den Pkw absetzen, dass er nicht zum Betriebsvermögen gehört?

Danke für eure Antwort.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 1655x hilfreich)

Zitat (von Hildi1989):
Zu wieviel Prozent kann ich den Pkw absetzen, dass er nicht zum Betriebsvermögen gehört?


Sie nutzen den PKW also mehr für das Gewerbe als Privat?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5155 Beiträge, 1226x hilfreich)

Das ist nicht die Frage. Wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50% beträgt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen.
Wenn die private Nutzung 20% beträgt und man macht 50% aks Betriebsausgabe geltend, handelt es sich um Steuerhinterziehung.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 72x hilfreich)

Es fängt damit an, dass das hier
"und die monatliche Rate ebenfalls von der Steuer absetzen. "
nicht geht. Wenn das Fahrzeug Betriebsvermögen ist, dann kann man es abschreiben, aber nicht die Darlehensraten absetzen, sondern nur den darin enthaltenen Zinsanteil.

Das Auto IST zwingend Betriebsvermögen, wenn es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Dann kann der Privatanteil mittels 1-%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode ermittelt und gebucht werden.

Das Auto kann durch entsprechende Zuordnung in das gewillkürte Betriebsvermögen aufgenommen werden, wenn es zu mehr als 10 % und höchstens 50 % betrieblich genutzt wird. Dann geht die 1-%-Regelung aber nicht, der Anteil der Kosten, der auf die private Nutzung entfällt, muss anderweitig ermittelt [und verbucht) werden.

Das hier
"Zu wieviel Prozent kann ich den Pkw absetzen, dass er nicht zum Betriebsvermögen gehört?"
ergibt keinen Sinn. Wenn das Auto nicht zum Betriebsvermögen gehört, können keine Prozente abgesetzt werden, sondern 0,30 € je gefahrenem Km.


-- Editiert von User am 28. September 2024 22:17

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