Nebenjob, Gewinn höher als 4800 €. Wie RV umgehen

28. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
aotearoa77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenjob, Gewinn höher als 4800 €. Wie RV umgehen

Hallo,
habe seit 2003 ein Nebengewerbe als PC Händler mit einem Jahresgewinn nach allen Abzügen um die 1500,- € . Seit 01.01.10 habe ich einen weiteren Job übernommen, indem ich einen monatlichen Anzeiger erstelle. Diese Arbeit bringt mit monatlich 600 €. Leider komme ich dann am Jahresende über 4800,- € Gewinn und bin, nach meinen bisherigen Informationen Rentenversicherungspflichtig. Diese zusätzlichen 19,9% Abgaben, würde ich mir gerne sparen. Habe gehört, dass dazu eine GbR möglich wäre. Hierzu meine Vorstellung: Ich gründe mit meiner Ehefrau eine GbR, somit haben wir einen möglichen Gewinn von 9600 € ohne RV zu zahlen. Ist das richtig, oder gibt es hierzu wieder Probleme ?
DANKE

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49053 Beiträge, 17266x hilfreich)

quote:
und bin, nach meinen bisherigen Informationen Rentenversicherungspflichtig


Woher stammen diese Informationen? Ich nehme an, dass auch der zweite Job selbständig ausgeführt wird. Dann kann ich nicht erkennen, dass eine Rentenversicherungspflicht eintritt.

Zu prüfen wäre hier jedoch, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Die beseitigt man aber nicht durch Gründung einer GbR.

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#2
 Von 
aotearoa77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bin Hauptberuflich Angestellter in einem Chemieunternehmen.

Als Nebenjob betreibe ich einen Computerhandel, zu diesem Computerhandel, kommt die Erstellung dieses Anzeigers hinzu, was mir ca. einen Jahresgewinn von 6000€ beschehrt.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann brauch ich keine Rentenversicherung zahlen ?

Hätten Sie da evtl. auch eine Erklärung, da ich immer gelesen habe (Internet), dass ab einem Gewinn von 4800,- € eine Rentenversicherungspflicht in Kraft tritt, egal ob Nebenjob oder Selbstständig !

Danke nochmals

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49053 Beiträge, 17266x hilfreich)

quote:
Hätten Sie da evtl. auch eine Erklärung, da ich immer gelesen habe (Internet), dass ab einem Gewinn von 4800,- € eine Rentenversicherungspflicht in Kraft tritt, egal ob Nebenjob oder Selbstständig !


Dann nenne doch bitte so eine Stelle, wo Du das gelesen hast. Ich habe das jedenfalls noch nie irgendwo gelesen. Ich gehe dabei davon aus, dass es um die Rechtslage in Deutschland geht.

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#4
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Ich hab überhaupt noch nie gehört, dass für Einkünfte aus gewerblicher bzw. selbständiger Tätigkeit eine Renteversicherungspflicht bestehen kann.

4.800 sind 12 x 400. Damit sind die Minijobs gemeint, mehr als 400 Euro im Monat kann man nicht sozialversicherungsfrei bekommen. Hat aber mit Selbständigkeit gar nichts zu tun.

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