Nebenjob bei Ausbildung und hohe Werbungskosten

31. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Anon2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenjob bei Ausbildung und hohe Werbungskosten

Hallo,

da ich dazu bis jetzt viele widersprüchliche / verwirrende / veraltete Angaben gefunden habe, möchte ich meine Frage hier persönlich stellen.

Es geht um folgendes. Zurzeit bin ich im ersten Ausbildungsjahr (über 18 J.) und verdiene ca. 500 Brutto, davon bleiben ca 400 Netto übrig.

Davon abzgl. 150 - 180 € (rechnerisch) an Fahrtkosten (Ausbildungsort ist relativ weit entfernt ca. 40km) und nochmal Kfz Haftpflicht ca. 100 Monatlich.

und einmal Jährlich 70 Eur Kfz Steuer was eigentlich aber nicht nennenswert ist.


Bis jetzt läuft es gerade mal so, dass ich die Grundbedürfnisse damit decken kann. Überlege aber dennoch einen Nebenjob auf 450 Eur Basis aufzunehmen um die Finanzielle Situation zu entspannen.

Die Regeln dazu kenne ich, der Arbeitgeber muss informiert sein, darf es aber nur in Ausnahmefällen verbieten wenn z.B. man auffallend in der Arbeitsleistung nachlässt usw. Und Kindergeld wird (seit 2012) dadurch auch nicht beeinflusst egal wie hoch das Einkommen ist.


Nun zu dem Steuerproblem:
An vielen Stellen heißt es ein 450€ Job sei nicht Meldepflichtig (bezogen auf Finanzamt). Stimmt das auch?

Oder wird der Betrag zum Brutto Ausbildungsgehalt dazugerechnet was bedeuten würde dass die Sozialversicherung / Krankenversicherung usw. und letzendlich auch die Lohnsteuer von der Summe abgezogen wird?

Also:
Falls es Meldepflichtig ist, wo und wie meldet man es an.

Falls es nicht Meldepflichtig ist reicht dann eine mündliche Vereinbarung mit dem Nebenjob Arbeitgeber und dieser bezahlt dann bar auf die Hand?


Und bzgl. zu den Werbungskosten, wie (falls überhaupt) kann ich die geltend machen?


mfG und danke im voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

An vielen Stellen heißt es ein 450€ Job sei nicht Meldepflichtig (bezogen auf Finanzamt). Stimmt das auch? Sofern der nicht auf Lohnsteuerkarte erfolgt, sondern vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, stimmt das.
Falls es Meldepflichtig ist, wo und wie meldet man es an. Bei der Minijobzentrale. Aber das ist nicht Ihre Aufgabe, sondern die des Arbeitgebers. Und übrigens sind von Ihnen Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten, sofern Sie die nicht aktiv abwählen - nur dann gibt es netto wie brutto.
Und bzgl. zu den Werbungskosten, wie (falls überhaupt) kann ich die geltend machen? Wer keine Steuern zahlt, kann auch nichts absetzen. Und daß Sie von Ihren 500 Euro Bruttolohn keine Steuern abführen, ist Ihnen ja vermutlich schon aufgefallen. Für die Zukunft kann ich Ihnen aber schon mal verraten, daß Fahrtkosten pauschaliert werden, und zwar mit 30 Cent pro Entfernungskilometer - macht bei 40 km also 12 Euro am Tag. Es kommt also nicht auf die konkreten Ausgaben an, und wenn die die Pauschale übersteigen, ist das halt Pech.

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#2
 Von 
Anon2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort,

d.h. es wird nur die RV mitabgezogen oder komplett alle Abgaben die ich zu zahlen habe? (KV / PV usw.)

bzw. würde man den Bruttolohn von meinem Minijob zum Bruttolohn meines Ausbildungsbetriebes dazurechnen und dann die Abgaben ausrechnen?

Und von welchem Arbeitgeber ist hier die Rede? Muss sich darum der Minijob-Arbeitgeber kümmern oder meinen Sie meinen Ausbildungsbetrieb?





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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

d.h. es wird nur die RV mitabgezogen oder komplett alle Abgaben die ich zu zahlen habe? (KV / PV usw.) Nö, nur 3,9 % RV. Krankenversichert ist man über den Minijob nicht und in die Arbeitslosigkeitsversicherung wird auch nichts eingezahlt.
bzw. würde man den Bruttolohn von meinem Minijob zum Bruttolohn meines Ausbildungsbetriebes dazurechnen und dann die Abgaben ausrechnen? Nö.
Und von welchem Arbeitgeber ist hier die Rede? Muss sich darum der Minijob-Arbeitgeber kümmern oder meinen Sie meinen Ausbildungsbetrieb? Das macht logischerweise der AG des Minijobs - Ihr Ausbildungsbetrieb hat doch mit dem Minijob nichts zu tun.

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