Hallo,
ich habe ein Angebot für einen Nebenjob als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis bei der Nachhilfe-Agentur "Studienkreis". (weniger als 1/3 der Arbeitszeit).
Nun weiß ich, dass nach §3 Nr. 26 EStG
ein Freibetrag von 2400 € für Übungsleiter/Kursleiter im Nebenjob existiert.
Wie finde ich heraus, ob genau jener Arbeitgeber unter eben jene Vergünstigung fällt?
MfG
Nebenjob - steuerfrei?
7. September 2018
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Frage vom 7. September 2018 | 13:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenjob - steuerfrei?
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#1
Antwort vom 7. September 2018 | 13:55
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Ein Blick ins Gesetz...Steuerfrei sind:
Zitat:Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 2 400 Euro im Jahr.
Ist der Studienkreis eine juristische Person des öffentlichen Rechts? Nein.
Ist der Studienkreis gemeinnützig? Nein.
Ist der Studienkreis ein ganz normales gewerbliches Unternehmen? Ja.
Folge? Kein Freibetrag.
#2
Antwort vom 7. September 2018 | 14:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ah ok, danke. D.h. der Verdienst muss ganz normal versteuert werden... ?
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#3
Antwort vom 7. September 2018 | 22:44
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Ah ok, danke. D.h. der Verdienst muss ganz normal versteuert werden... ? Richtig.
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