Nebenwohnung anmelden nicht erlaubt

4. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
mazzn1412
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenwohnung anmelden nicht erlaubt

Hallo,

Mein Hauptwohnsitz ist in *******furt im Elternhaus, wofür ich 300€ Miete bezahle. Ich bin 28 Jahre alt.
Habe bei einer Zeitarbeitsfirma für Ingenieure angefangen, die mich für ein Projekt für 1,5 Jahre nach Heilbronn schickt. Dort habe ich ein WG-Zimmer (11qm). Ich fahre jedes Wochenende heim und bin nur dort um zu arbeiten.

Heute war ich beim Bürgeramt, um mich umzumelden. Laut dem Amt darf ich das WG Zimmer nicht als Nebenwohnung anmelden, sondern muss ich es als Hauptsitzt anmelden, da ich 5 Tage hier bin und nur das Wochenende zuhause bin.

Jetzt die Frage, kann ich trotzdem doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen?

Wie soll das gehen, wenn ich die Wohnung nicht als Nebenwohnung anmelden darf, da das Bügeramt nur die Anzahl der Tage als Grundlage zur Bestimmung der Wohnungsart nimmt?

Das Finanzamt betrachtet ja andere Punkte, wie Wohnungsgröße, Anzahl Heimfahrten etc. - betrachtet das Finanzamt auch, was "offiziel" beim Bürgeramt angemeldet wurde?


VIelen Dank im voraus!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Für das Finanzamt ist der Umstand, wo sich Haupt- und wo sich Nebenwohnsitz befinden ein widerlegbares Indiz.

Zitat:
Jetzt die Frage, kann ich trotzdem doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen?


Das kann eher daran scheitern, dass Du im Elternhaus keinen eigenen Hausstand hast.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Wie soll das gehen, wenn ich die Wohnung nicht als Nebenwohnung anmelden darf Ganz einfach - indem Sie das an der entsprechenden Stelle in Ihr Steuerformular eintragen. Das Finanzamt befaßt sich mit den "tatsächlichen Verhältnissen", und by the way hat man im FA auch schon von dem Passus im Bundesmeldegesetz gehört, der hier halt eine Anmeldung als HWS vorschreibt.
Das kann eher daran scheitern, dass Du im Elternhaus keinen eigenen Hausstand hast. Das wäre möglich, aber danach war ja nicht gefragt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mazzn1412
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen Dank für die Antworten. Dann hätte ich wegen eigenen Hausstand noch eine Frage, welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen?

Folgende Punkte habe ich gefunden

+ Das Kind beteiligt sich an den Kosten der Wohnung.
+ Das Kind ist schon etwas älter und wirtschaftlich unabhängig.
+ Am Arbeitsort wird nur eine kleine Schlafstätte unterhalten.
+ Die Eltern sind schon älter und/oder pflegebedürftig.
+ Das Kind kehrt regelmäßig an den Lebensmittelpunkt zurück und hält sich in der beruflich genutzten Wohnung nur zu Beschäftigungszeiten auf.

Ich zahle Miete an meine Eltern, ich bin 28 Jahre alt und arbeite. Am Arbeitsort ist mein WG Zimmer 11qm² groß, ich fahre jedes Wochenende heim. Reicht das oder nicht, da hh ja meinte ich hätte keinen.


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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Reicht das oder nicht, da hh ja meinte ich hätte keinen.


Nein, das reicht nicht.

Von den 5 genannten Punkte sollten alle, mindestens aber 4 Punkte zutreffen, wenn Du in der Wohnung Deiner Eltern lebst.

Der 2. Punkt trifft auf Dich nicht zu und zum 4. Punkt hast Du nichts geschrieben. Daher vermute ich, dass Deine Eltern nicht pflegebedürftig sind.

Also treffen nur 3 von 5 Punkten zu und das reicht nicht für eine doppelte Haushaltsführung.

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#5
 Von 
mazzn1412
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie alt muss man denn sein um als "älter" so gelten, oder meinst du das ich wirtschaftlich nicht unabhängig bin?

Ich mein ich werde von meiner Arbeit 200 km weiter für ein Kundenprojekt 1,5 Jahre in eine andere Stadt geschickt, ist das kein ausreichender Punkt, dass man dort sich nur ne Klitsche mietet um dort zu arbeiten und damit nur eine Nebenwohnung hat, wie können 11qm als Lebensmittelpunkt gelten?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wie alt muss man denn sein um als "älter" so gelten,


Eine harte Grenze gibt es da nicht, aber grob kann man sagen: >40 Jahre

Zitat:
oder meinst du das ich wirtschaftlich nicht unabhängig bin?


Berufsanfänger gelten auch dann nicht als wirtschaftlich unabhängig in diesem Sinne, wenn sie nicht mehr auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Zitat:
Ich mein ich werde von meiner Arbeit 200 km weiter für ein Kundenprojekt 1,5 Jahre in eine andere Stadt geschickt, ist das kein ausreichender Punkt, dass man dort sich nur ne Klitsche mietet um dort zu arbeiten und damit nur eine Nebenwohnung hat, wie können 11qm als Lebensmittelpunkt gelten?


Darum geht es doch gar nicht. Mache Dir bitte klar, was der Begriff "doppelte Haushaltsführung" heißt. Schon der Wortsinn zeigt, dass man zwei Haushalte führen muss, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Dass ein 28-jähriger Berufsanfänger den Haushalt seiner Eltern führt, kommt wohl nur in seltenen Ausnahmefällen vor. Solche Ausnahmen liegen insbesondere dann vor, wenn die Eltern z.B. aufgrund von Pflegebedürftigkeit gar nicht mehr in der Lage sind, den eigenen Haushalt zu führen.

Dass der Lebensmittelpunkt noch im Ort der Eltern liegt führt jedoch dazu, dass die Wochenendheimfahrten im Rahmen der Pendlerpauschale abgesetzt werden können. Die Miete für das Zimmer am Arbeitsort und weitere Kosten der Haushaltsführung können jedoch nicht geltend gemacht werden, weil es am Lebensmittelpunkt an einem eigenen Haushalt fehlt.

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#7
 Von 
mazzn1412
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

OK schade, dann wird es wohl darauf hinauslaufen mir noch ein 2. Wg zimmer in einer schönen stadt zu mieten, da es sich finanziell lohnt.

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#8
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
dann wird es wohl darauf hinauslaufen mir noch ein 2. Wg zimmer in einer schönen stadt zu mieten,


§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG: Werbungskosten sind auch ... notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. ...

Eine wichtige Frage in Sachen doppelte Haushaltsführung ist regelmäßig die nach dem Lebensmittelpunkt.
Inwieweit stellt das WG-Zimmer in "einer schönen Stadt" deinen Lebensmittelpunkt dar?

Dem Finanzamt wird sicher auffallen, dass
- du bisher deinen Hauptwohnsitz bei deinen Eltern hattest und
- du dieses Zimmer später angemietet hast, als dein WG-Zimmer am Arbeitsort.

Zitat:
da es sich finanziell lohnt.


Du zahlst am Ende Miete für drei Unterkünfte. Ob sich das finanziell lohnt, wage ich zu bezweifeln.
Ob mit Anmietung eines 2. WG-Zimmers eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, kann hier offen bleiben, denn beruflich veranlasst ist die Anmietung definitiv nicht.

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#9
 Von 
mazzn1412
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es geht um zwei Städte, die sehr nah beieinander sind. In der Stadt in der meine Eltern wohnen ist es wirklich nicht schön. 30 Minuten weiter ist Würzburg, die "schöne Stadt", in der mein kompletter Freundeskreis und die Freundin wohnt.

Ich fahre immer heim, um Freunde und Familie zu besuchen. Dann würde ich nicht mehr Miete an Eltern zahlen und nur das 2te WG Zimmer in Würzburg nehmen, wo mein neuer Lebensmittelpunkt sein wird. In Würzburg ist auch meine Personaldienstleistungsfirma in der ich angestellt bin.

Sollte doch dann funktionieren? Oder darf man sein Lebensmittelpunkt nicht verschieben? Es geht um 2 Monate Unterschied, ich habe erst im August angefangen. Ergo habe ich erst ab diesem Zeitpunkt wirklich viel Geld, da ich davor studiert habe, weswegen ich vergünstigt zuhause gewohnt habe für die Zeit in der ich Arbeit nach dem Studium gesucht habe.

Vielen Dank für deine schnellen Antworten, das hilft mir aufjedenfall alles schonmal weiter :)



-- Editiert von mazzn1412 am 06.10.2019 11:39

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#12
 Von 
mazzn1412
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Fraglich, ob bei der Entfernung HN-Würzburg eine doppelte Haushaltsführung anerkannt würde. Das FA könnte die Strecke noch als zum Pendeln zumutbar ansehen.


Arbeitsstelle ist nicht direkt in Heilbronn, ist ein Dorf - 130km sind es nach Würzburg bzw. 1,5h Autofahrt.

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