Neubau - Vermietung - AFA nur anteilig 9 Monate ?

9. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Neubau - Vermietung - AFA nur anteilig 9 Monate ?

Guten Tag,

heute brauch ich mal Hilfe. Habe ein 2-Familienhaus gebaut, war am 01.4. fertig und wurde auch gleich komplett vermietet.

Herstellungskosten ermittelt, degressive AFA.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass mir die volle Jahres AFA zusteht, da es sich um eine Neuherstellung handelt. Also für 12 Monate. Anders wäre es, wenn gemischte Nutzung Vermietung - Eigennutzung vorliegt. Dann ist immer anteilig die AFA anzusetzen. Aber Häuser werden eben nur in den seltensten Fällen zum 01.01. fertig.

Meine Sachbearbeiterin beim Finanzamt sagte mir, sie wisse es auch nicht, fände im Gesetz dazu nichts. Wuerde es aber ändern, wenn ich die Rechtsgrundlage bringe. Bin für Eure Hilfe dankbar.

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"Chylla"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

So, im Finanzamt weiß man es auch nicht?

§ 7 (5) EStG ist für die AfA zuständig.

Wenn der Bauantrag vor dem 1.1.06 gestellt wurde, ist die degressive AfA noch möglich gemäß § 7 (5) Nr. 3 c EStG . Wurde der Bauantrag schon vor. dem 1.1.04 gestellt, ist § 7 (5) Nr. 3 b EStG zutreffend, zumindest dann, wenn man gerne die degressive AfA möchte.

Und dann gilt, es ist der Jahresbetrag anzusetzen, ganz egal wann die Fertigstellung erfolgte, § 7 (5) Satz 3 EStG .

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html





:cool:

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hab nun Widerspruch eingelegt. Dabei ist mir allerdings aufgefallen, dass die lineare und nicht wie gewünscht die degressive AFA gewährt wurde. Deshalb wohl anteilig. Also ich warte auf den nächsten Bescheid.

Danke für die Info.

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"Chylla"

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