Hallo,
ich erhielt die Tage einen neuen Festsetzungsbescheid vom Finanzamt über den Grundsteuermessbetrag.
Es geht um ein Grundstück das mit Mietwohnungen bebaut ist, also um die Grundsteuer B.
Der neue Meßbetrag ist sehr viel höher als der bisherige, das Finanzamt ist erst im letztem Jahr aktiv geworden als wohl im Rahmen einer Steuerprüfung aufgefallen ist das hier nicht alles auf "neustem" Stand ist.
Der Bescheid ist Rückdatiert auf den 1. Januar 2017.
Mir schwarmt daher nichts gutes.
Die Grundsteuer wird, wie wohl üblich, an die Stadt bzw. Gemeinde gezahlt.
Nun meine Frage : welche Nachzahlung kommt hier auf mich zu ?.
Eigentlich kann ich ja nichts für das Versäumnis des Finanzamts, die Steuererklärungen wurden immer fristgerecht gemacht und ein Umbau aus dem Jahr 1995, der zu der Erhöhung des Meßbetrages geführt hat, wurde auch vom Bauamt genehmigt und so ausgeführt.
Das ab Rechtskraft des neuen Bescheids der höhere Betrag zu zahlen ist leuchtet mir ja ein, aber woraus leitet sich eine Nachzahlung ab ?
Und dann noch etwas : wenn es um mehrere Jahre gehen sollte, die Grundsteuer ist ja ein umlagefähiger Posten bei der Nebenkostenabrechnung.
Aber : Nachforderungen verjähren nach 1 Jahr, ich könnte also rückwirkend den Mietern keine geänderten Abrechnungen präsentieren.
Kann ich von der Stadt eine Ratenzahlung verlangen ?
Vielen Dank für Infos.
Neue Festsetzung Grundsteuermessbetrag -> Nachzahlung Grundsteuer B
3. Mai 2021
Thema abonnieren
Frage vom 3. Mai 2021 | 18:53
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Festsetzung Grundsteuermessbetrag -> Nachzahlung Grundsteuer B
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 3. Mai 2021 | 21:47
Von
Status: Unbeschreiblich (49441 Beiträge, 17380x hilfreich)
Zitat:Nun meine Frage : welche Nachzahlung kommt hier auf mich zu ?.
Wenn sich z.B. der Grundsteuermessbetrag verdoppelt, dann verdoppelt sich auch die Grundsteuer.
Zitat:Das ab Rechtskraft des neuen Bescheids der höhere Betrag zu zahlen ist leuchtet mir ja ein, aber woraus leitet sich eine Nachzahlung ab ?
Der Bescheid über den Grundsteuermessbescheid ist ein Grundlagenbescheid. Als Folge kann auch der Grundsteuerbescheid rückwirkend geändert werden (§ 175 AO).
"Leidtragende" sind aber doch die Mieter.
-- Editiert von hh am 03.05.2021 21:48
#2
Antwort vom 17. Mai 2021 | 15:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn die jetzige Erhöhung des Messbetrages auf die Werterhöhung 1995 zurückgeht, hätte man schon damals eine Fortschreibung beantragen müssen. Wenn Sie eine solche Erklärung nicht abgegeben haben, liegt der Grund für die Verspätung bei Ihnen. Davon abgesehen können Steuern immer auch für vergangene Jahres festgesetzt und geändert werden, solange die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen und die Bestandskraft nicht eingetreten ist. Die Grundsteuer 2017 ist auf jeden Fall noch nicht verjährt; die Festsetzungsfrist beträgt im Normalfall 4 Jahre.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
291.255
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten