Hallo,
ich habe mal eine paar Fragen.
Bei einer Vermieteten Eigentumswohnung wurde die Heizung getauscht/erneuert. Von einer alten Ölheizung zu Fernwärme.
1. Ist dies Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten, da eine wesentliche Verbesserung generiert wurde.
Oder gilt hier die 3 von 4 Regel? Die besagt dass man mindestens 3 Verbesserungen in Sachen Heizung, Sanitär, Fenster, Elektro machen muss, bevor es Herstellungskosten sind?
2. Wenn Es Erhaltungsaufwand sind, kann ich die Ausgaben ja direkt in dem Jahr ansetzten oder ich kann die Kosten auf 2-5 Jahre verteilen - richtig?
3. Wie ist es aber wenn die Kosten der Instandhaltungsrücklage entnommen worden sind und man den Betrag so in der Verwalterabrechnung findet. Macht das einen Unterscheid oder kann ich die Kosten immer noch auf 2-5 Jahre aufteilen.
Dann muss man aber sicher genau schauen, ob nicht noch etwas der Instandhaltungsrücklage entnommen wurde, was nicht zur Heizung gehört und dies rausrechnen. Oder?
4. Und wo würde man dass dann in der Steuererklärung eintragen? Normal gebe ich unter Werbungskosten die Entnahme der IR an. Dann müsste ich es wohl aber unter "Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen" angeben - oder?
5. Was ist mit einer eventuellen Förderung die man im nächsten Jahr bekommt?
Danke
Neue Heizung Erhaltungsaufwand (Aufteilen 2-5 Jahre?) oder Herstellungskosten? Und weitere Fragen...
4. Januar 2026
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2026 | 09:43
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Heizung Erhaltungsaufwand (Aufteilen 2-5 Jahre?) oder Herstellungskosten? Und weitere Fragen...
#1
Antwort vom 4. Januar 2026 | 13:09
Von
Status: Student (2293 Beiträge, 1274x hilfreich)
1. Erhaltungsaufwand (falls kein Fall des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG vorliegt)
2. Richtig.
3. Kein Unterschied. Den richtigen Betrag muss man halt ermitteln.
4. Ja.
5. Einnahme aus V+V.
#2
Antwort vom 4. Januar 2026 | 16:37
Von
Status: Heiliger (20386 Beiträge, 7373x hilfreich)
Fällt der Umstieg von Öl auf Fernwärme nicht unter 'Modernisierung'?
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#3
Antwort vom 4. Januar 2026 | 18:25
Von
Status: Student (2734 Beiträge, 763x hilfreich)
was willst Du uns damit sagen, bzw. welche rechtsfolge ziehst Du daraus?Zitat :Fällt der Umstieg von Öl auf Fernwärme nicht unter 'Modernisierung'?
taxpert
#4
Antwort vom 4. Januar 2026 | 21:00
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :1. Erhaltungsaufwand (falls kein Fall des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG vorliegt)
15% Grenze liegt nicht vor.
Aber ich liege mit der 3 von 4 Regel richtig? Wenn man noch Fenster und Elektro macht, wären es Herstellungskosten?
Zitat :Einnahme aus V+V.
Also den Mieteinnahmen dazu addieren?
Zitat :Fällt der Umstieg von Öl auf Fernwärme nicht unter 'Modernisierung'?
Das verstehe ich auch nicht.
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