Neue Heizung als Erhaltungsaufwendungen absetzen

13. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
spike3366
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Neue Heizung als Erhaltungsaufwendungen absetzen

Hallo zusammen,

folgende Situation. Ich bin Vermieter und möchte nächstes Jahr in unserem Mietshaus die Ölheizung durch eine Gas-Hybridheizung auswechseln lassen. Dazu bekomme ich von der Bafa eine Förderung.

Meine Frage nun, kann ich den Restbetrag (Preis - Förderung) noch als Herstellungsaufwendungen für das Mietshaus bei meiner Steuererklärung angeben ?

Danke u. Gruß
Michael

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Den Restbetrag kannst Du ansetzen.
Allerdings wirst Du Dich entscheiden müssen, ob als

Zitat (von spike3366):
Erhaltungsaufwendungen

oder
Zitat (von spike3366):
Herstellungsaufwendungen


Das hängt aber natürlich davon ab, wie hoch die Kosten sind und vor allem wann das Gebäude zu welchem Preis angschafft wurde.

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#2
 Von 
spike3366
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Heizung kostest abzüglich der Förderung noch 6000 Euro. Die Anschaffungskosten für das Haus betrugen 2019 75000 Euro. Geplant ist der Austausch für 2022 um der 15 Prozent Regel in den ersten 3 Jahren aus dem Weg zu gehen. Würde gerne die Kosten direkt als Herstellungsaufwendungen absetzen. An der Funktion der Heizung ändert sich ja nix -> macht halt warm (wie die alte auch)

Gruß


-- Editiert von spike3366 am 13.01.2021 13:45

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2058 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat (von spike3366):
Geplant ist der Austausch für 2022 um der 15 Prozent Regel in den ersten 3 Jahren aus dem Weg zu gehen. Würde gerne die Kosten direkt als Herstellungsaufwendungen absetzen.
Zur Klärung der Begriffe: Herstellungskosten werden nicht direkt abgesetzt, sondern nur (laufende) Erhaltungsaufwendungen. Zur Ermittlung der 15% sind nur die Anschaffungskosten des Gebäudes relevant (ohne Grund und Boden).

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Wie @Tom998 schon schrieb, willst Du die Kosten also als Erhaltungsaufwendungen absetzen.

Abgesehen davon: Ich will Dir ja die Vorfreude nicht verderben, aber ob die BAFA 2022 noch Geld für diese Förderung im Topf hat, steht derzeit in den Sternen.

Signatur:

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#5
 Von 
spike3366
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, ich meinte natürlich Erhaltungsaufwendungen und nicht Herstellungsaufwendungen. Anschauffungskosten sind die angegebenen 75000 Euro. Grund u. Boden sind da schon raus...

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von spike3366):
Meine Frage nun, kann ich den Restbetrag (Preis - Förderung) noch als Herstellungsaufwendungen für das Mietshaus bei meiner Steuererklärung angeben ?

Zitat (von BFH vom 14.06.2016):
Werden Aufwendungen für Material und Fertigungsleistungen von dritter Seite erstattet, sind die Aufwendungen grundsätzlich nur in Höhe des Saldobetrags zwischen dem vom Steuerpflichtigen getragenen Aufwand und dem von dritter Seite erstatteten Aufwand in die Ermittlung der anschaffungsnahen Herstellungskosten einzubeziehen.

Erfolgt die Erstattung dabei nicht im Jahr der Verausgabung der Kosten, liegt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne §175 AO vor. Es spiet dabei auch keine Rolle, wenn die Erstattung erst außerhalb des Drei-Jahres-Zeitraumes erfolgt.

taxpert

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