Neues Finanzamt nach Umzug

20. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)
Neues Finanzamt nach Umzug

Hallo an alle Wissenden,

ich bin zum 01.10.2017 in eine andere Stadt in einem anderen Bundesland umgezogen. Meine Steuererklärung 2017 habe ich im Mai 2018 via elsteronline gemacht. Dort habe ich natürlich bereits die neue Wohnanschrift verwendet sowie auch die Belege für den berufsbedingten Umzug als Werbungskosten geltend gemacht.
Ich habe via Elster die bisherige Steuernummer verwendet. Im Vorfeld hatte ich gelesen, dass bei Umzug das bisher zuständige Finanzamt nach Prüfung den Vorgang / die Unterlagen ggf. an das neue Finanzamt weiterleitet.

Die Erklärung wurde vom alten Finanzamt zügig bearbeitet und es erging ein Bescheid sowie eine Erstattung. Leider musste ich bzgl. eines Punktes Widerspruch einlegen. Nun habe ich eine Nachricht erhalten, dass man ja jetzt festgestellt hat, dass ich umgezogen bin und das bisherige FA gar nicht mehr zuständig sei. Man hätte die Unterlagen weitergegeben. Auf meine Frage, warum FA alt nicht den Widerspruch noch bearbeitet und den Vorgang dann übergibt, wurde mir mitgeteilt, dass das nicht ginge und der Vorgang übergeben wurde. Ich müsste nun mit mehrere Monaten Wartezeit rechnen, bis sich FA neu meldet. Ebenso könnte der komplette Bescheid vom FA neu geprüft werden und Unterlagen angefordert.

Ist diese Vorgehensweise korrekt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Ja. Zuständig ist nach § 19 (1) AO bei natürlichen Personen das Wohnsitz-FA.
Der Zuständigkeitswechsel erfolgt nach § 26 AO zu dem Zeitpunkt, an dem eine der beiden Finanzbehörden vom Wechsel erfährt.
Wahrscheinlich ist es beim ersten Bescheid übersehen worden.

Und ja, im Rahmen des Einspruchsverfahrens kann der Steuerfall vollumfänglich neu geprüft werden.

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#2
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Vielen Dank.

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