Nicht erhaltener Unterhalt - steuerlich absetzbar?

18. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb320808-62
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 37x hilfreich)
Nicht erhaltener Unterhalt - steuerlich absetzbar?

Hallo,
eine Frage: (alles hypothetisch!)
angenommen meine Ex-Frau kann keinen Unterhalt zahlen, da sie krankheitsbedingt (mit Gutachten) arbeitsunfähig ist.
Sie hat nach der Scheidung für das gemeinsame Kind bis heute (ca. 5 Jahre) keinerlei Unterhalt gezahlt. Das Kind lebt zu 100% bei mir!
Bis 2018 wurde der Unterhaltsvorschuss vom Staat gezahlt. 2018 erfolgte aber eine erneute Heirat, dadurch fiel nun auch der Unterhaltsvorschuss komplett weg!

D.h. ich komme sozusagen zu 100% für mein Kind auf, meine Ex mit 0%!

Kann man das steuerlich in irgendeiner Art und Weise als "außergewöhnliche Belastung" oder sonstiges geltend machen?

Vielen Dank!

-- Editiert von fb320808-62 am 18.02.2020 08:23

-- Editiert von fb320808-62 am 18.02.2020 08:24




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Zitat:
Kann man das steuerlich in irgendeiner Art und Weise als "außergewöhnliche Belastung" oder sonstiges geltend machen?


Man kann lediglich den vollen Kinderfreibetrag beantragen.

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