Hallo,
eine Frage: (alles hypothetisch!)
angenommen meine Ex-Frau kann keinen Unterhalt zahlen, da sie krankheitsbedingt (mit Gutachten) arbeitsunfähig ist.
Sie hat nach der Scheidung für das gemeinsame Kind bis heute (ca. 5 Jahre) keinerlei Unterhalt gezahlt. Das Kind lebt zu 100% bei mir!
Bis 2018 wurde der Unterhaltsvorschuss vom Staat gezahlt. 2018 erfolgte aber eine erneute Heirat, dadurch fiel nun auch der Unterhaltsvorschuss komplett weg!
D.h. ich komme sozusagen zu 100% für mein Kind auf, meine Ex mit 0%!
Kann man das steuerlich in irgendeiner Art und Weise als "außergewöhnliche Belastung" oder sonstiges geltend machen?
Vielen Dank!
-- Editiert von fb320808-62 am 18.02.2020 08:23
-- Editiert von fb320808-62 am 18.02.2020 08:24
Nicht erhaltener Unterhalt - steuerlich absetzbar?
18. Februar 2020
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Frage vom 18. Februar 2020 | 08:23
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 37x hilfreich)
Nicht erhaltener Unterhalt - steuerlich absetzbar?
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#1
Antwort vom 18. Februar 2020 | 12:25
Von
Status: Unbeschreiblich (45442 Beiträge, 16162x hilfreich)
Zitat:Kann man das steuerlich in irgendeiner Art und Weise als "außergewöhnliche Belastung" oder sonstiges geltend machen?
Man kann lediglich den vollen Kinderfreibetrag beantragen.
Und jetzt?
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