Hallo,
ich frage mich, ob ich dem Finanzamt mitteilen muss, wenn ich meine Steuererklärung nicht mehr über einen Steuerberater abgeben möchte (nach vielen Jahren mit dem Gleichen Berater).
Gibst so was?, oder einfach Näschte Erklärung selber machen und Fertig?
Danke.
-- Editiert von User am 22. September 2022 10:04
Nicht mehr Steuererklärung durch Steuerberater
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wenn Du die kürzeren Abgabefristen ohne Steuerberater beachtest, kein Problem.
Für die Steuererklärung 2021 musst Du die Erklärung bis 31.10.2022 abgeben.
Mit Berater hättest Du bis 02.05.2023 Zeit gehabt.
Wenn Dein Berater eine Empfangsvollmacht hatte, würde ich die vorsichtshalber widerrufen. Ich möchte nicht ausschließen, dass der Bescheid dann nämlich an diesen geht, weil übersehen wurde, dass Du keinen Berater mehr hast.
Zitatweil übersehen wurde, dass Du keinen Berater mehr hast. :
Wenn weder vom Berater, noch vom Mandanten ein Hinweis erfolgt, kann auch nichts übersehen werden. Dann erfolgt das ganz automatisch.
Also sollte besser ein doppelter als gar kein Hinweis erfolgen.
Das geht auch per Elster, Mail oder sogar telefonisch.
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vielen Dank ihr beiden für die Antworte.
Noch ne Frage wäre:
kann ich die Steuererklärung 2021 abgeben, obwohl ich noch nicht den Bescheid von 2020 erhalten habe?, oder kann dies zum Probleme führen?
Der Grund für meine Frage ist:
Wenn ich die 2021 Erklärung selber mache, ich muss es bis 31.10.2022 abgeben (danke @Garfield73). Aber die 2020 Erklärung wurde durch meiner Berater nur vor einige Tagen abgegeben. Deshalb habe ich den Bescheid von Finanzamt noch nicht erhalten.
Zitatkann ich die Steuererklärung 2021 abgeben, obwohl ich noch nicht den Bescheid von 2020 erhalten habe? :
Ja
Zitatoder kann dies zum Probleme führen? :
Nein
ZitatNein :
Der Vollständigkeithalber sei jedoch erwähnt, dass bestimmte "Nischen" dann schwer bis nicht funktionieren, bspw. der Ansatz der für 2020 gezahlten Kirchensteuer/-geld in der Erklärung von 2021.
Zitatder Ansatz der für 2020 gezahlten Kirchensteuer/-geld in der Erklärung von 2021. :
Zumindest bei Arbeitnehmern wird dies regelmäßig von Amts wegen beachtet.
ZitatDer Vollständigkeithalber sei jedoch erwähnt, dass bestimmte "Nischen" dann schwer bis nicht funktionieren, bspw. der Ansatz der für 2020 gezahlten Kirchensteuer/-geld in der Erklärung von 2021. :
Was sollte da das Problem sein?
Die in 2020 gezahlte Kirchesteuer ist in die Erklärung für 2020 einzutragen. Was hat das mit der Erklärung 2021 zu tun.
Die im Rahmen des Steuerbescheides 2020 erstattete oder nachgezahlte Kirchensteuer gehört in die Steuererklärung 2022, wenn die Ersattung oder Nachzahlung in 2022 erfolgt ist.
Die Daten für die Steuererklärung 2021 müssen daher vollständig vorliegen.
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