Nichtveranlagungsbescheinigung für 2020

2. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
eddi28
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichtveranlagungsbescheinigung für 2020

Hallo,
ich habe für das Jahr 2020 eine NV-Bescheinigung.
Mitte des Jahres habe ich eine meiner Bankverbindungen gekündigt.
Für das Jahr 2021 beantrage ich keine NV-Bescheinigung.
Bis zum Jahr 2019 warfen einige Verluste, auf mehrere Banken verteilt, angefallen.
Ich habe dann festgestellt, dass die Verlusttöpfe bei den Banken auf 0 gesetzt wurden.
Die Antwort von der Mitte des Jahres gekündigten Bankverbindung:
genau - wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt werden die Verluste, falls im Hintergrund vorhanden, automatisch jährlich auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen und dadurch bescheinigt - das gibt der Gesetzgeber so vor.

Schauen Sie dazu einfach oben auf die zweite Seite Ihrer Steuerbescheinigung 2019 - da sind die Verluste für das Jahr 2019 ausgewiesen.
Meine Frage: Kann ich die Steuerbescheinigung für 2021 dann weiter verwenden?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Kann ich die Steuerbescheinigung für 2021 dann weiter verwenden?


Nein, es ist für 2019 eine Steuererklärung abzugeben, damit ein Verlustvortrag entsteht, der erhalten bleibt.

0x Hilfreiche Antwort

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