Hallo!
Wir (Stkl. III u.V) haben soeben den Bescheid für 2009 erhalten: ca. 90€ Nachzahlung. So weit, so gut.
Dann der Schock: Für 2010 sollen im Dezember mehr als €1400 vorausgezahlt werden, und 2011 pro Quartal je ca. €350 !
Kann das sein?
Der Hauptunterschied zwischen dem Bescheid für 2009 und dem Vorauszahlungsbescheid liegt in der Tatsache, dass man von anzurechnenden Lohnsteuerabzugsbeträgen ausgeht, die mehr als €1300 niedriger sind als nach Splittingtarif zu versteuern wäre.
Gibt es irgendwelche Gesetzesänderungen? Oder was ist da los?
Vielen Dank im voraus!
-- Editiert am 18.09.2010 10:48
Niedrige Nachzahlung, sehr hohe Vorauszahlung?!?
18. September 2010
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Frage vom 18. September 2010 | 10:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Niedrige Nachzahlung, sehr hohe Vorauszahlung?!?
#1
Antwort vom 19. September 2010 | 07:34
Von
Status: Unbeschreiblich (49853 Beiträge, 17475x hilfreich)
Bei der Einkommensteuervorauszahlung werden Kinderfreibeträge nicht mitgerechnet (§ 37 Abs. 3 Satz 12 EStG
). Das kann bei hohen Einkommen (zvE >110.000€) pro Kind zu einer um 735€ zu hohen Steuervorauszahlung führen und bei einem Einkommen >500.000 zu noch höheren Vorauszahlungen.
Wenn Ihr zwei Kinder habt, dann kommt das ungefähr hin. Der Betrag muss dann leider vorausgezahlt werden, wird aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder erstattet.
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