Noch keinen Steuerbescheid erhalten

29. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
annag
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)
Noch keinen Steuerbescheid erhalten

Hallo,

ich bin selbstständige Kleinunternehmerin und habe meine Steuererklärung schon im März gemacht (Einkommenssteuererklärung) und abgegeben.
Anfang des Sommer erhielt ich einen Brief, daß noch etwas geprüft wird - oder so ähnlich, und ich dem widersprechen kann.

Nun gut, seitdem warte ich nun, auf den entgültigen Bescheid!
Dauert es wirklich SO lange?

Ich habe es nicht-elektronisch eingereicht, sondern ausgedruckt und abgeschickt.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
erhielt ich einen Brief, daß noch etwas geprüft wird


Möglicherweise einen Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ?

Standen da viele Zahlen in dem Brief ?



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#2
 Von 
annag
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)

Das war eine Art "vorläufiger"? Steuerbehalt - bin grad nicht zu Hause, kann erst 18 Uhr nachgucken. Aufjeden Fall stand da was von Gesamt: 0 € wo ich dachte, kann ja nicht sein, ich muss ja Einkommenssteuer zahlen. Waren jedenfalls 3-4 Seiten..

"Steuerbescheide werden vom Finanzamt aus zwei Gründen für vorläufig erklärt:
- Es liegen Klagen beim Bundesverfassungsgericht vor, die noch nicht entschieden sind, hier wird das entsprechende Urteil abgewartet, der Steuerbescheid kann dann ggfs dementsprechend geändert werden oder
- dem Finanzamt sind noch bestimmte Punkte unklar, z.B. ob eine selbständige Tätigkeit wirklich mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird oder diese nur Liebhaberei darstellt"


Ich denke, bei mir ist es der 2. Punkt, weil was unklar ist.. Blos warum dauert es solange, bzw muss ich mich melden?

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#3
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Nö.

Die Prüfung, ob Liebhaberei vorliegt, dauert idR ein paar Jahre.

Man muß schon einen längeren Zeitraum dafür betrachten, um das entscheiden zu können.



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#4
 Von 
annag
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo!

Also, nun habe ich nachgeguckt und war folgendes:

Oben steht "Bescheid für 2008 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag"

dann

"Festsetzung
Art der Festsetzung:
Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2A0 teilweise vorläufig"


Festgesetzt werden
Abrechnung (Stichtag 12.05.2009)
bereits getilgt...
es verbleiben...

und dahinter steht überall 0 Euro.

Irgendwo steht dann noch "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen"
und "Berechnung der Steuer, festzusetzende Einkommensteuer = 0 Euro"

Was heißt das??

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Das Deine Einkommensteuerschuld für 2008 0,00 € beträgt.

Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2A0 teilweise vorläufig
steht wegen diverser Verfahren über allen Bescheiden.



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#6
 Von 
annag
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo!

quote:
Das Deine Einkommensteuerschuld für 2008 0,00 € beträgt.

Ich muss doch aber Einkommensteuer zahlen?
Ich habe von jedem Auftrag mir immer 20% für Einkommensteuer zur Seite gelegt.

Ich dachte ich muss jetzt zahlen?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

quote:
Ich dachte ich muss jetzt zahlen?


Nicht unbedingt. Das hängt davon ab, wieviel Gewinn Du im Jahr 2008 insgesamt gemacht hast. Wenn dann nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 7.664€ für das Jahr 2008 verbleibt, dann fällt keine Einkommensteuer an.

Es sieht so aus, als ob das bei Dir der Fall wäre.

Entweder verdienst Du dann mit Deinem Gewerbe tatsächlich so wenig, dass es kaum zum Leben reicht, dann frage ich mich, wie Du noch 20% für eine eventuelle Steuernachzahlung zurücklegen konntest oder aber Du hast das Gewerbe erst im Laufe des Jahres 2008 begonnen, dann zwar einen angemessenen Gewinn erzielt, aber auf das gesamte Jahr gesehen den Grundfreibetrag nicht überschritten.

Im letzteren Fall solltest Du aus dem Steuerbescheid für 2008 nicht den Rückschluss ziehen, dass Du für 2009 auch keine Steuern zahlen musst.

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#8
 Von 
annag
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort.

Ja, ich habe im Sommer 2008 mich erst selbstständig gemacht, aber habe kein Gewerbe. Und auf jedenfall habe ich weniger als 7.000 € Einkommen gehabt, waren ca. 2.000 €.

Mein Unternehmensberater ht mir das "empfohlen" mit den 20%, da ich sonst nichts habe, und ja Steuern zahlen MUSS. Ich dachte zu meiner Sicherheit wäre das eben gut - und stimmt, davon leben hätte ich nicht können ohne den Gründungszuschuss ;)

Kurze Frage: das heißt, würde ich im Jahr 2009 jetzt weniger als 7.000 € zu versteuerndes Einkommen haben, müsste ich keine Einkommensteuer zahlen?
(ich weiß, wird sicher nicht der Fall sein, wenn ich davon leben will)



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Für das Jahr 2009 liegt die Grenze bei 7.834€ und für 2010 bei 8.004€. Wenn man mit seinem zu versteuernden Einkommen darunter liegt, dann fällt keine Einkommensteuer an.

Mit diesem Abgabenrechner kannst Du abschätzen, wie hoch Deine Steuerlast sein wird, wenn Du Dein zu versteuernden Einkommen kennst.

Die empfohlene Rücklage von 20% ist erst bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 30.000€ notwendig.

Du solltest zu der gesamten Sache folgendes bedenken:
Wenn Du irgendwann in 2010 die Steuererklärung 2009 abgibst und dabei eine Einkommensteuer von sagen wir mal 1.000€ festgelegt wird, dann ist diese innerhalb von einem Monat zu zahlen. Außerdem wird gleichzeitig für 2010 auch noch eine Vorauszahlung in gleicher Höhe festgelegt, die Quartalsweise zu zahlen ist. Wenn Du den Steuerbescheid dann erneut zur Jahresmitte erhälst, dann musst Du zusätzlich zur Nachzahlung auch noch die bis dahin aufgelaufenen 500€ Vorauszahlung für 2010 aufbringen.



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