Notwendigkeit oder Pflicht einer Steuererklärung bei geringem Einkommen?

2. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
Notwendigkeit oder Pflicht einer Steuererklärung bei geringem Einkommen?

Hallo,
mein jüngster Neffe ist 1992 in Deutschland geboren und hat somit die deutsche Staatsbürgerschaft. Er ist dann in Brasilien aufgewachsen und heiratete dort und hat einen kleinen Sohn. Ende Februar 2021 kam er mit Frau und Kind nach Deutschland. Er bezog dann erst einmal HartzIV und bekam dann nach ca. 2 Monaten eine eigene Wohnung. Die Küche und Bad waren schon voll ausgestattet. Der Rest wurde vom Jobcenter bezahlt. Ab September 2021 hat er dann per Home Office gearbeitet In den 4 Monaten in 2021 hat er insgesamt 7.271,56 € verdient. Größere Ausgaben für die Wohnung waren ein Schlafsofa für ca. 400 € und 1 Computertisch für ca. 100 €.

Am 13.2.2023 kam folgendes Schreiben vom Finanzamt (auszugsweise):

Folgende Steuererklärung(en) / Unterlagen zur Steuererklärung ist / sind bisher nicht eingegangen:
Art der einzureichenden Steuererklärung(en) / Unterlagen zur Steuererklärung Zeitraum/
Stichtag
Einkommensteuer 2021
Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, reichen Sie bitte
die Steuererklärung(en) / Unterlagen zur Steuererklärung elektronisch über ELSTER (www.elster.de)
oder - sofern zulässig - nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform bis spätestens
01.03.2023 ein.
Dieses Schreiben verlängert keine bereits abgelaufene Abgabefrist.
Sollten Sie zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sein, weise ich vorsorglich darauf hin,
dass
a) wegen Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe von Steuererklärungen gem. § 152 A0 die Festsetzung
eines Verspätungszuschlags von bis zu 25.000 € möglich ist. Die Höhe des Verspätungszuschlags
ist maßgeblich von der Dauer der Fristüberschreitung abhängig.
b) das Finanzamt bei Nichtabgabe die Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO schätzen kann.
Wurde(n) die Steuererklärung(en) / Unterlagen zur Steuererklärung inzwischen eingereicht, oder ist
hierfür Fristverlängerung gewährt worden, ist diese Erinnerung gegenstandslos. Sofern Sie diese
Erinnerung für unberechtigt halten, unterrichten Sie bitte das oben genannte Finanzamt, damit der
Sachverhalt überprüft werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt

Meine Frage ist: Ist er zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (Höhe des Einkommens in 2021)? Er hatte keinerlei Nebeneinkünfte. Von der Höhe des bezogenen Gehaltes her betrachtet, würde ich sagen, nein.
Nach Auskunft eines Bekannten, der selber jahrelang Hartz IV bezog, braucht man für Hartz IV keine Steuererklärung abzugeben, da es sich ja um eine Sozialleistung handelt.

Vielen Dank im Voraus

-- Editiert von User am 2. März 2023 14:02

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Nach Auskunft eines Bekannten, der selber jahrelang Hartz IV bezog, braucht man für Hartz IV keine Steuererklärung abzugeben, da es sich ja um eine Sozialleistung handelt.
Das ist zutreffend.
Hat die Ehefrau Einkünfte oder Lohnersatzleistungen? Was ist mit Einkünften in Brasilien bis zum Umzug?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von andi112):
In den 4 Monaten in 2021 hat er insgesamt 7.271,56 € verdient.
Das waren steuerpflichtige Einkünfte aus Erwerbstätigkeit.
Zitat (von andi112):
Er hatte keinerlei Nebeneinkünfte.
Aber die ca 7.200 brutto waren seine Haupteinkünfte und eben keine Sozialleistungen.

Ich meine, er sollte eine EK-Steuererklärung nachreichen.
Zitat (von andi112):
Ende Februar 2021 kam er mit Frau und Kind nach Deutschland. Er bezog dann erst einmal HartzIV und bekam dann nach ca. 2 Monaten eine eigene Wohnung. Die Küche und Bad waren schon voll ausgestattet. Der Rest wurde vom Jobcenter bezahlt.
Das ist irrelevant fürs Finanzamt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Hat die Ehefrau Einkünfte oder Lohnersatzleistungen? Was ist mit Einkünften in Brasilien bis zum Umzug?
-
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Ehefrau hatte weder Einkommen noch Lohnersatzleistungen. In 2021 hatte er keine Einkommen aus Brasilien. Ab Oktober 2021 bezog er monatlich Wohngeld in Höhe von 174,-- €.

-- Editiert von User am 2. März 2023 16:33

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#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Ich sehe hier keine Pflichtveranlagung. Ein Anruf beim FA bringt vielleicht Klarheit. Falls Lohnsteuern einbehalten worden sind, kann eine Erklärung zur Erstattung führen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Ich sehe hier keine Pflichtveranlagung. Ein Anruf beim FA bringt vielleicht Klarheit. Falls Lohnsteuern einbehalten worden sind, kann eine Erklärung zur Erstattung führen.

Danke, das macht es schon etwas klarer. Zumindest sehe ich mich bestätigt. Ich bin schon schon seit 19 Jahren aus dem Berufsleben und kenne mich daher auf diesem Gebiet nicht mehr so gut aus. Vor allen Dingen nicht mit den Neuerungen.

Besteht denn Aussicht bei Abgabe einer Einkommenssteuerklärung, dass man einen Teil oder gar die ganze Einkommenssteuer zurückbekommt bei einem so geringen Verdienst?

Für den Fall, dass er die Erklärung abgeben muss
In der Anleitung zum Hauptvordruck ESt 1 A steht auf Seite 5 zur Zeile 29:
Wird eine Erklärung über die Wahl der Veranlagungsart nicht abgegeben, unterstellt das Finanzamt, dass die Ehegatten / Lebenspartner die Zusammenveranlagung wählen; diese Veranlagungsart ist im Regelfall die günstigere Variante

Sollte man das so tun oder besser Einzelveranlagung wählen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Besteht denn Aussicht bei Abgabe einer Einkommenssteuerklärung, dass man einen Teil oder gar die ganze Einkommenssteuer zurückbekommt bei einem so geringen Verdienst? Ja.
Sollte man das so tun oder besser Einzelveranlagung wählen? In diesem Fall ist das egal.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Was mir ein wenig zu denken gibt, ist die Tatsache, dass überhaupt ein Schreiben vom FA kam. Auf grund der Vorgeschichte dürfte der Neffe bisher gar nicht steuerlich erfasst sein, das FA auf diesem Auge also praktisch "blind" sein! Das jetzt trotzdem ein Schreiben kommt, kann darauf hindeuten, dass dem FA weitere Informationen vorliegen, die ggf. zu einer Abgabepflicht führen könnten. Wenn man also nicht sowieso wegen einer möglichen Erstattung die Erklärung abgeben will. ist das ...

Zitat (von Tom998):
Ein Anruf beim FA
.. ein vernünftiger Weg.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47455 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Besteht denn Aussicht bei Abgabe einer Einkommenssteuerklärung, dass man einen Teil oder gar die ganze Einkommenssteuer zurückbekommt bei einem so geringen Verdienst?


Hat der Neffe denn überhaupt Einkommensteuer gezahlt?

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