Hallo,
kennt sich da jemand aus?
Meine Frau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht.
Mit der Heirat am 09.10.2009 hat das Einwohnermeldeamt mit Wechsel der Steuerklasse von 1 auf 4 auf der Steuerkarte auch für mich 0,5 Kinderfreibetrag eingetragen hat. Wichtig ist: Mein Arbeitgeber hat diesen Kinderfreibetrag bei meiner Gehaltsabrechnung ab Oktober 2009 auch berücksichtigt, was sich auf den Solidaritätszuschlag auswirkt. (Ebenso wurde der PV Zuschlag ab 10/2009 ausgesetzt.)
Da es sich um den Sohn meiner Frau aus erster Ehe handelt, den ich nicht adoptiert habe und somit lediglich eine Stiefvatereigenschaft besteht, weiß ich nicht, ob der Kinderfreibetrag bei mir hätte positiv berücksichtigt werden dürfen. Jedenfalls habe ich ab Oktober 2009 weniger Solidaritätszuschlag vom Gehalt abgezogen bekommen.
Anmerkung: Meine Frau bezieht das Kindergeld!
(Der leiblich Vater hat meines Wissens ebenfalls 0,5 Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte stehen.)
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-- Editiert am 04.10.2010 13:24
Nur Stiefvater und trotzdem Kinderfreibetrag ?
4. Oktober 2010
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Frage vom 4. Oktober 2010 | 13:24
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Nur Stiefvater und trotzdem Kinderfreibetrag ?
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2010 | 16:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Die Eintragung des Kinderfreibetrages auf Deiner Steuerkarte und die Berücksichtigung des Stiefkindes beim PV-Zuschlag ist rechtlich korrekt.
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