Nutzung der Kleingewerberegelung in 2020

12. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Steinway77
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung der Kleingewerberegelung in 2020

Liebe Teilnehmer,

vielleicht kann mir hier noch einmal jemand Hilfestellung leisten. Konkret geht es darum, dass ich in 2019 19.000 EUR Umsatz in meinem Gewerbe hatte. Die alte Regelung für "Kleinunternehmer" lautete ja, dass man im vergangenen Jahr nicht über 17500 EUR Umsatz machen durfte und im laufenden Jahr eine Prognose unter 50.000 haben musste, um die Kleingewerberegelung weiterhin in Anspruch nehmen zu dürfen.

Nun hat sich der Betrag ja zum 1.1.2020 auf 22.000 im vorherigen Jahr verändert. Somit gehe ich davon aus, dass ich auch 2020 weiterhin von dieser Regelung profitieren kann, da ich 2019 eben unter 22.000 EUR geblieben bin und auch 2020 deutlich unter 50.000 liegen werde.

Mich hat dabei nur verunsichert, dass mein Steuerprogramm, mit dem ich die Umsatzsteuererklärung gemacht habe, immer wieder mit dem Hinweis kam: Ab 2020 müssen Sie regulär besteuern und die Kleingewerberegelung greift nicht mehr (SteuerMac, inkl. neuster Updates).

Soweit ich das aber gelesen habe, ist es unstrittig, dass ich 2020 weiterhin von dieser Regelung Gebrauch machen darf.

Würde mich sehr über Eure Antworten freuen!


-- Editiert von Moderator am 12.07.2020 15:38

-- Thema wurde verschoben am 12.07.2020 15:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 735x hilfreich)

Zitat (von Steinway77):
Soweit ich das aber gelesen habe, ist es unstrittig, dass ich 2020 weiterhin von dieser Regelung Gebrauch machen darf.


Würde ich auch so sehen.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Möglicherweise kennt das Programm die Neuregelung noch nicht, die erst am 19.12.2019 bekannt gegeben wurde.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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