Nutzungsentnahme

10. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Frage321123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsentnahme

Hallo,
angenommen ein Selbständiger kauft einen Laptop, den er dem Betriebsvermögen zuordnet und den er steuerlich voll geltend macht. Annahme Kaufpreis = 600 € zzgl. MwSt.
Er nutzt die Sofortabschreibung als GWG.

Der Laptop wird sowohl beruflich als auch privat genutzt. Nehmen wir 50/50 an.
Wie ist die private Nutzung im Folgejahr als Nutzungsentnahme zu erfassen? Ggf. auch ertragssteuerrechtlich vs. umsatzsteuerrechtlich, falls unterschiedlich.

Ich freue mich auf eure Einschätzung.

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