Hallo,
angenommen ein Selbständiger kauft einen Laptop, den er dem Betriebsvermögen zuordnet und den er steuerlich voll geltend macht. Annahme Kaufpreis = 600 € zzgl. MwSt.
Er nutzt die Sofortabschreibung als GWG.
Der Laptop wird sowohl beruflich als auch privat genutzt. Nehmen wir 50/50 an.
Wie ist die private Nutzung im Folgejahr als Nutzungsentnahme zu erfassen? Ggf. auch ertragssteuerrechtlich vs. umsatzsteuerrechtlich, falls unterschiedlich.
Ich freue mich auf eure Einschätzung.
Nutzungsentnahme
10. Januar 2020
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Frage vom 10. Januar 2020 | 12:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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