Obergrenze Verkauf Bartransaktion

14. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Daniel2510
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Obergrenze Verkauf Bartransaktion

Hi Leute, ich bin hier neu und hoffe hier evtl Hilfe zu meiner Frage zu erhalten :)

Ich habe eine GbR die sich mit dem (Groß-) Handel von Schuhen beschäftigt. Nun kam es dazu dass ein Kunde etwas gerne bar kaufen möchte (normalerweise immer Überweisungen etc).
Soweit ich weiß gibt es beim FA Obergrenzen welche Beträge bar abrechenbar sind und welche nicht.

Weiß da jemand genaueres? Meine Sachbearbeiterin beim FA meinte sie hätte sowas wie 200€ im Gedächtnis aber erinnere sich nicht.

Wäre über jede (am besten belegbare) Hilfe dankbar!!

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Wäre mir neu, dass das verboten sei, es gibt jedoch:

a) Geldwäschegesetz bei Zahlungen über 10.000 € bar.

b) eine Nachweispflicht des Finanzamtes über Herkunft/Empfänger des Geldes bei größeren Geldbeträgen. Also eine Rechnung mit Quittung über erhalt Bargeld und Empfang Ware etc. Kann es sein, dass sie das verwechseln?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Steuerrechtlich gibt es keine Obergrenze.

Bei Beträgen von mehr als 10.000€ ist jedoch das Geldwäschegesetz zu beachten.

Dabei muss der Verkäufer nicht selbst prüfen, woher der Käufer das Bargeld hat. Er muss aber dokumentieren, woher das Geld stammt, z.B. mit Hilfe so eines Fragebogens.

Sollte es sich um einen bisher unbekannten Kunden handeln, dann trifft den Verkäufer auch bei Beträgen unter 10.000€ eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Bei einer solchen Transaktion in bar steht schnell der Verdacht der Geldwäsche im Raum.

Sollte es sich jedoch nur um den Kauf von einem oder zwei Paar Schuhen handeln, dann würde ich bei einer Barzahlung kein Problem sehen. Ansonsten könnte man so einen Kauf auch in einem Ladengeschäft nicht mehr in bar abwickeln.

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#3
 Von 
Daniel2510
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Evtl. habe ich da etwas vertauscht, aber war mir eigentlich sicher dass es da bestimmt Einschränkungen gibt.

Also meinen Sie, dass wenn ich die Transaktion gewöhnlich mit einer Rechnung quittiere, Beträge bis 10000 kein Problem seien?

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Solange Du den Geldeingang auf Deiner Seite ordnungsgemäß buchst, gibt es kein Problem mit dem Finanzamt.

Die Barzahlung an sich ist natürlich schon sehr ungewöhnlich und kann zu Nachfragen bei Dir (und Kontrollmitteilungen für das Finanzamt des Käufers) führen.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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