Nach meiner Kenntnis ist es so, daß Rechnungen, die auf elektronischem Wege versandt wurden, eine digitale Signatur enthalten müssen, um die Vorsteuer darauf geltend machen zu können, sei es als Email, PDF oder sonst was...
Weiß jemand seit wann diese Regelung gilt?
Inwieweit hat man ein Recht darauf eine gesetzeskonforme Rechnung zu erhalten, die dann auch den Vorsteuerabzug ermöglicht?
Ist der Rechnungsaussteller für den Fall, daß ich einer ausschließlichen Online-Zustellung der Rechnungen eingewilligt wurde, irgendwie dazu zu verpflichten, diese Rechnungen in ordentlicher Form zu liefern?
Beispiele wären die Rechnungen von: Telekom, 1&1, Afterbuy, ...
Online-Rechnung und Vorsteuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Das Ganze gilt meines Wissens schon seit 2003.
Die Telekom bietet auch ein Verfahren an, dass die Vorsteuer abziehbar macht. Frag' doch dort einmal nach.
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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"
Hi,
die digitale Signatur für Online-Rechnungen war bisher noch nicht so bekannt, weil es kaum einer gemacht hat. Bisher nutzten nur größere Einkaufsgenossenschaften signierte online Rechnungen.
Nun, wo aber Gott und die Welt die Rechnungen online versendet, wird es immer mehr kommen.
Siehe zB. freenet:
http://www.freenet.de/hilfe/rechnung/index.html
Die haben ziemlich schnell auf signierten Rechnungen umgestellt.
Du hast einen Anspruch auf eine korrekte Rechnung, die, solange die Firmen keine elektronisch signierte Rechnungen versenden können/wollen, in Papierform besteht. Bei der Telekom, kann man sich die Rechnungen zufaxen lassen.
Meist bekommst Du dann aber auch nur die PDF-Rechnung ausgedruckt.
In der Literatur ist schon ein Streit entbrannt, die ersten Prüfungen werden dann zeigen, wie die Finanzbeamten darauf reagieren.
bye
erfilor
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Gibt´s dazu einen Paragraphen, den man gegebenenfalls anbringen kann?
Viele Schlagen vor, daß man die unkorrekten Rechnungen nicht bezahlt, aber man sollte bedenken, daß dann auch die Dienstleistungen verweigert werden können...siehe Telekom oder 1&1.
Man hat also quasi kein Druckmittel den Rechnungsausstellern gegenüber.
Gib es irgendwelche Kammern oder Behörden, die dahingehend eingeschaltet werden können?
-- Editiert von anotier am 03.12.2004 20:18:28
Da bleibt nur der Hinweis auf § 14
(1) S. 2 iVm. (2) S. 2 und (3) UStG.
Danach ist der leistende Unternehmer verpflichtet gegenüber dem anderen Unternehmer eine Rechnung auszustellen. Diese muss entweder auf Papier sein, oder nach Zustimmung elektronisch übermittelt. Wenn sie elektronisch übermittelt wird, ist die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts zu gewährleisten.
Es bleibt nur die Firmen immer wieder zu nerven.
efilor
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