Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei eine Liste mit den Vorsteuerberichtigungen anzufertigen und bräuchte euer Fachwissen.
Folgender Fall: Ein Landwirt optiert zum 01.01.2022 zur Regelbesteuerung. Traktor (Berichtigungszeitraum 5 Jahre), Mähdrescher, *******estall (Berichtigungszeitraum 10 Jahre) habe ich mit in die Liste aufgenommen. Mir stellt sich die Frage ist der Dieselkraftstoff für den Traktor auch berichtigungsfähig oder muss es ein Wirtschaftsgut bzw. Umbauten am Grundstück sein?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Option zur Regelbesteuerung gem. § 24 UStG -Vorsteuerberichtigung §15a UStG-
20. November 2023
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Frage vom 20. November 2023 | 15:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Option zur Regelbesteuerung gem. § 24 UStG -Vorsteuerberichtigung §15a UStG-
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#1
Antwort vom 20. November 2023 | 15:39
Von
Status: Master (4588 Beiträge, 1093x hilfreich)
Ist die Vorsteuer über 1.000 Euro gewesen? Andernfalls würde ich sie unter die Vereinfachung subsumieren, dass keine Berichtigung erfolgt.
#2
Antwort vom 20. November 2023 | 15:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ja die Vorsteuer ist über EUR 1.000. Gesamtbetrag EUR 8.441,Netto EUR 7.093 Vorsteuer EUR 1.348.Grundsätzlich wäre hier ja auch eine Berichtigung anzuwenden. oder liege ich mit meiner Denkweise falsch?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. November 2023 | 16:51
Von
Status: Master (4588 Beiträge, 1093x hilfreich)
Ja, m.E. nach § 15a Abs. 2 UStG, sofern der Diesel beim Wechsel noch nicht verbraucht war.
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