Option zur Regelbesteuerung gem. § 24 UStG -Vorsteuerberichtigung §15a UStG-

20. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
rlp2023
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Option zur Regelbesteuerung gem. § 24 UStG -Vorsteuerberichtigung §15a UStG-

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei eine Liste mit den Vorsteuerberichtigungen anzufertigen und bräuchte euer Fachwissen.
Folgender Fall: Ein Landwirt optiert zum 01.01.2022 zur Regelbesteuerung. Traktor (Berichtigungszeitraum 5 Jahre), Mähdrescher, *******estall (Berichtigungszeitraum 10 Jahre) habe ich mit in die Liste aufgenommen. Mir stellt sich die Frage ist der Dieselkraftstoff für den Traktor auch berichtigungsfähig oder muss es ein Wirtschaftsgut bzw. Umbauten am Grundstück sein?
Bin für jeden Tipp dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4588 Beiträge, 1093x hilfreich)

Ist die Vorsteuer über 1.000 Euro gewesen? Andernfalls würde ich sie unter die Vereinfachung subsumieren, dass keine Berichtigung erfolgt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
rlp2023
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja die Vorsteuer ist über EUR 1.000. Gesamtbetrag EUR 8.441,Netto EUR 7.093 Vorsteuer EUR 1.348.Grundsätzlich wäre hier ja auch eine Berichtigung anzuwenden. oder liege ich mit meiner Denkweise falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4588 Beiträge, 1093x hilfreich)

Ja, m.E. nach § 15a Abs. 2 UStG, sofern der Diesel beim Wechsel noch nicht verbraucht war.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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