Hallo an alle!
Hoffe jemand kann mir weiterhelfen, da ich im Internet nicht wirklich fündig geworden bin.
Ist es möglich, dass eine Umsatzsteuerliche Organschaft vorliegt und gleichzeitig für Organgesellschaft und/oder Organträger die Kleinunternehmerregelung gültig ist?
Ich finde eigentlich, dass die Bezeichnung "Umsatzsteuerliche" Organschaft und Kleinunternehmer im Widerspruch zueinander stehen.
Im konkreten Fall wurde zuerst die umsatzsteuerliche Organschaft bescheinigt. 2 Jahre später beantragte der Organträger die Kleinunternehmerregelung, die ihm auch von Seiten des FA gestattet wurde. Hat dies zur Folge, dass die Organgesellschaft gleichzeitig mit Kleinunternehmer ist oder wurde durch die Gestattung der Kleinunternehmerregelung die Organschaft im umsatzsteuerlichen Sinne aufgehoben?
Ich steh da irgendwie auf dem Schlauch....selbst beim Lesen des UStG sowie der AO komm ich nicht wirklich weiter und hoffe daher auf Hilfe/Klärung.
Vielen Dank im Voraus.
Sternentau
-----------------
" "
Organschaft + Kleinunternehmer????
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
quote:
Der Begriff Organschaft ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet eine Gruppe gemeinsam besteuerter Tochterunternehmen eines Konzerns.
Also weit weg vom Kleinunternehmer ?!?!?
Versuch mal deine Frage zu sortieren.
-----------------
""
Soweit ist es eigentlich sortiert:
Erst benennt das FA ein Einzelunternehmen und eine GmbH zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft.
Dann (2 Jahre später) stellt der Organträger (Einzelunternehmen) den Antrag für sich selbst hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung, die ihm auch gestattet wurde.
Wirkt sich dies gleichzeitig mit auf die GmbH aus oder ist mit der Gestattung der Kleinunternehmerregelung die Organschaft aufgehoben?
Die Angelegenheit lässt sich nicht anders oder sortierter erklären....hoffe aber, dass es so weiterhilft....
Gruß
Sternentau
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Der Begriff Organschaft ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet eine Gruppe gemeinsam besteuerter Tochterunternehmen eines Konzerns.
Dann kann ja der Einzelunternehmer nicht einzeln besteuert werden, widerspricht sich da dann wieder.
quote:
die ihm auch gestattet wurde
Wohl eher ein "Fehler"
-----------------
""
Klar widerspricht es sich, aber von einem Fehler geht das FA nicht aus...
Vielmehr sagt es, dass aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft das Einzelunternehmen zusammen mit den Umsätzen der GmbH über die € 50.000,-- Grenze kommt und somit kein Kleinunternehmer wäre. Das Einzelunternehmen allein wäre unter dieser Grenze.
Was gilt nun? Normalerweise kann beides gleichzeitig nicht gelten, so dass man eigentlich davon ausgehen müsste, dass die Organschaft seit der Kleinunternehmerregelung nicht mehr existiert. Oder?
-----------------
" "
Löse die "Organschaft" doch auf. Dann ist der Einzelunternehmen Kleinunternehmer.
-----------------
""
Eigentlich ist die Organschaft doch aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht mehr existent oder?
Setzt eine USt-Organschaft nicht voraus, dass der Organträger UStpflichtig mit Steuerausweisung ist?
Die USt-Organschaft war zu keiner Zeit gewollt, das FA war lediglich dieser Meinung und ist auch der Meinung, dass beides nebeneinander möglich ist...und ich finde im Internet weder ob es stimmt oder nicht stimmt.
Jetzt eine Auflösung zu erzwingen behebt das derzeitige Problem jedoch nicht. Ich muss sie lediglich überzeugen können, dass dies bereits vor 2 Jahren durch die Kleinunternehmerregelung geschah...
Gruß
Sternentau
-----------------
" "
Ich kenn das mit der Vermietung der eigenen Immobilie an die GmbH. Da funktioniert auch nicht extra. Kann man auch nicht "auflösen".
Umgeh das Problem doch einfach. Beende die Einzelunternehmertätigkeit.
Danach beseitige die "Verbindung"
Eröffne ein neues Gewerbe.
Wie kamen die denn auf die Idee und warum willst du unbedingt die Kleinunternehmerregelung.
-----------------
""
Das Drumherum zu erklären wäre zu kompliziert und außerdem nicht die Lösung für die vergangenen Jahre.
Ich will ganz einfach wissen, ist eine umsatzsteuerliche Organschaft und gleichzeitig Kleinunternehmerregelung möglich oder ist das ein Widerspruch, da eine Organschaft bzw. der Organträger vorsteuerabzugsberechtigt sein muss?
Schließlich ist bei der USt-Organschaft der Organträger verpflichtet eine gemeinsame USt-Erklärung für sich und die Organgesellschaft abzugeben. Aber eine Kleinunternehmerregelung heißt ja KEINE USt.-Erklärung...
Gruß
Sternentau
-----------------
" "
Klar ist das ein Widerspruch, wenn man das genau so darstellt und ohne den Hintergrund zu kennen.
-----------------
""
Also ist es zwingend vorgeschrieben, dass ein Organträger vorsteuerabzugsberechtigt sein muss? Gibts da eine Fundstelle im Netz oder ein Urteil?
Gruß
Sternentau
-----------------
" "
Wie soll es eine "Umsatzsteuerliche Organschaft " geben ohne die Umsatzsteier. Dann wäre es eine "Organschaft" aber eben keine "Umsatzsteuerliche Organschaft".
Soweit mir bekannt kann ne GmbH kein Kleinunternehmer sein. Daher wäre eine "ORganschaft" eben immer eine "Umsatzsteuerliche Organschaft".
Ist das ne Hausarbeit ?
-----------------
""
quote:
Ich will ganz einfach wissen, ist eine umsatzsteuerliche Organschaft und gleichzeitig Kleinunternehmerregelung möglich...
Ja. Die Nichterhebung der Umsatzsteuer (etwas anderes bedeutet Kleinunternehmer nicht) beschränkt sich auf die eigenen Umsätze des OT an Leistungsempfänger außerhalb des Organkreises und betrifft die OG nicht.
quote:
Setzt eine USt-Organschaft nicht voraus, dass der Organträger UStpflichtig mit Steuerausweisung ist?
Nein. Viele OT haben keine eigenen Umsätze.
quote:
Aber eine Kleinunternehmerregelung heißt ja KEINE USt.-Erklärung...
Kleinunternehmerregelung bedeutet, dass die USt nicht erhoben wird.
Eine Erklärungspflicht besteht dennoch.
quote:
Im konkreten Fall wurde zuerst die umsatzsteuerliche Organschaft bescheinigt. 2 Jahre später beantragte der Organträger die Kleinunternehmerregelung, die ihm auch von Seiten des FA gestattet wurde. Hat dies zur Folge, dass die Organgesellschaft gleichzeitig mit Kleinunternehmer ist oder wurde durch die Gestattung der Kleinunternehmerregelung die Organschaft im umsatzsteuerlichen Sinne aufgehoben?
Ob eine Organschaft vorliegt oder nicht ist vom Sachverhalt abhängig. Bescheinigungen u.ä. ändern den Sachverhalt nicht.
Im besten Falle ist die Gestattung der Kleinunternehmerregelung fehlerhaft.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten