Ortsbegehung Arbeitszimmer

25. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Meyer1976
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Ortsbegehung Arbeitszimmer

Darf das Finanzamt bei einer Ortsbegehung eines Arbeitszimmers auch geschlossene Schränke öffnen, bzw. Verlangen, dass man den Inhalt zeigt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2133 Beiträge, 1212x hilfreich)

Zitat (von Meyer1976):
Darf das Finanzamt bei einer Ortsbegehung eines Arbeitszimmers auch geschlossene Schränke öffnen...
Gegen den Willen des Steuerpflichtigen? Nein. Mit dessen Einverständnis? Ja. Wie die gesamte Ortsbegehung nur mit Einverständnis möglich ist. Lehnt der Steuerpflichtige die Ortsbegehung ab, gehen verbleibende Zweifel zu seinen Lasten.

Zitat (von Meyer1976):
...bzw. Verlangen, dass man den Inhalt zeigt?
Ja. Man muss aber nicht öffnen. Verbleibende Zweifel gehen dann zu Lasten des Steuerpflichtigen.

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