PC etc. von Steuer absetzen?

18. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2015 10:38:06
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 23x hilfreich)
PC etc. von Steuer absetzen?

Ich mache eine schulische Umschulung, die virtuell läuft (virtuelles Klassenzimmer). Ich mache das aber nicht von zu Hause aus, sondern muss jeden Tag von 8:00-16:45 Uhr in das Schulungscenter fahren.
Dort bekommen wir oft Dateien, die wir natürlich am besten ausdrucken und abheften sollten, um zu lernen - ist natürlich kein Muss.
Könnte ich da jetzt rein theoretisch Kosten für PC, Drucker und Druckerpatronen in der Einkommensteuer geltend machen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Gegenfrage: Haben Sie 2013 irgendwelche Steuern gezahlt?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
guest-12316.03.2015 10:38:06
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 23x hilfreich)

Bin verheiratet und werde ja voll mit angerechnet. Zählt das nicht?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Doch, das zählt. Aber: Da Sie die genannten Dinge auch privat nutzen, muß ein entsprechender Anteil an Privatnutzung angesetzt werden. Und der PC muß über 3 Jahre abgeschrieben werden. Mal als Beispiel: Der PC kostet 600 Euro. Es wird ein Anteil von 50 % Privatnutzung angesetzt. Also können jährlich lediglich 100 Euro angesetzt werden (600 durch 3 Jahre gleich 200 Euro, und davon dann wieder 50 % für Privatnutzung abgezogen = 100 Euro).
Was unter 410 Euro kostet, kann direkt im Anschaffungsjahr komplett (minus Privatnutzung natürlich) abgezogen werden.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 18.09.2013 15:36

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Ergänzung: Die Fahrtkosten, sofern Sie die nicht irgendwie erstattet kriegen, können auch angesetzt werden, und zwar mit 30 Cent pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt (also doppelt soviel wie bei der Pendlerpauschale, wo nur die Entfernungskilometer zählen): http://www.holleitner.de/index.php/aktuelles/182-zweitausbildung-fahrtkosten-zur-ausbildungsstaette-komplett-absetzbar

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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