Ich mache eine schulische Umschulung, die virtuell läuft (virtuelles Klassenzimmer). Ich mache das aber nicht von zu Hause aus, sondern muss jeden Tag von 8:00-16:45 Uhr in das Schulungscenter fahren.
Dort bekommen wir oft Dateien, die wir natürlich am besten ausdrucken und abheften sollten, um zu lernen - ist natürlich kein Muss.
Könnte ich da jetzt rein theoretisch Kosten für PC, Drucker und Druckerpatronen in der Einkommensteuer geltend machen?
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PC etc. von Steuer absetzen?
Gegenfrage: Haben Sie 2013 irgendwelche Steuern gezahlt?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Bin verheiratet und werde ja voll mit angerechnet. Zählt das nicht?
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Doch, das zählt. Aber: Da Sie die genannten Dinge auch privat nutzen, muß ein entsprechender Anteil an Privatnutzung angesetzt werden. Und der PC muß über 3 Jahre abgeschrieben werden. Mal als Beispiel: Der PC kostet 600 Euro. Es wird ein Anteil von 50 % Privatnutzung angesetzt. Also können jährlich lediglich 100 Euro angesetzt werden (600 durch 3 Jahre gleich 200 Euro, und davon dann wieder 50 % für Privatnutzung abgezogen = 100 Euro).
Was unter 410 Euro kostet, kann direkt im Anschaffungsjahr komplett (minus Privatnutzung natürlich) abgezogen werden.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 18.09.2013 15:36
Ergänzung: Die Fahrtkosten, sofern Sie die nicht irgendwie erstattet kriegen, können auch angesetzt werden, und zwar mit 30 Cent pro Kilometer für Hin- und
Rückfahrt (also doppelt soviel wie bei der Pendlerpauschale, wo nur die Entfernungskilometer zählen): http://www.holleitner.de/index.php/aktuelles/182-zweitausbildung-fahrtkosten-zur-ausbildungsstaette-komplett-absetzbar
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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