PC von Steuer absetzen

30. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
cotzmalhuapa12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
PC von Steuer absetzen

Hallo zusammen,

ich habe eine Job mit Home Office. Ein Notebook wird mir von der Firma gestellt (muss ich das dem Finanzamt offen legen?), ich möchte aber trotzdem einen PC kaufen, da mir die Leistung nicht genügt und der Arbeitgeber dahingehend kein Upgrade anbietet.
a) ist das grundsätzlich möglich oder scheitert es an der Beweislast, dass ich keinen PC vom AG gestellt bekomme
b) gibt es leistungstechnische Beschränkungen beim Kauf des PCs? Möchte bevorzugt einen leistungsstärkeren PC kaufen, den ich dann auch privat benutze.


Besten Dank für eure Erfahrungswerte.

Viele Grüße




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130246 Beiträge, 41505x hilfreich)

Zitat (von cotzmalhuapa12):
scheitert es an der Beweislast, dass ich keinen PC vom AG gestellt bekomme

Da man ja schon einen hat, würde das "keinen bekomme" nur durch betrügerischen Handlungen gehen.



Zitat (von cotzmalhuapa12):
gibt es leistungstechnische Beschränkungen beim Kauf des PCs?

Nö.

Man muss halt nur substantiiert begründen können, weshalb man einen PC mit 64-Kern-Prozessoer, 32 GB RAM, 16 GB nVidia Grafik und 24 TB Festplattenspeicher für die Arbeit braucht - währen alle andern Angestellten mit 4-Kern-Prozessoer, 8 GB RAM, 512 MB Grafik und 256 GB Festplattenspeicher problemlos zurecht kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1284x hilfreich)

Zitat (von cotzmalhuapa12):
a) ist das grundsätzlich möglich oder scheitert es an der Beweislast, dass ich keinen PC vom AG gestellt bekomme

Es erschwert es deutlich, zumal viele Arbeitgeber keine Arbeiten auf privaten Rechnern dulden.
Sie können dann ja auf den des Arbeitgebers verzichten.

Zitat (von cotzmalhuapa12):
b) gibt es leistungstechnische Beschränkungen beim Kauf des PCs? Möchte bevorzugt einen leistungsstärkeren PC kaufen, den ich dann auch privat benutze.

Grundsätzlich nicht. Wenn es aber eine "Gaming"-Ausstattung ist, wird es schwierig.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cotzmalhuapa12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank für eure Rückmeldungen.
Bring your own device wäre ein Traum, aber da es leider im Konzern ist, sind wir an die Hardware Auswahl des AG gebunden.
Für die Ersparnis wäre es mir nach eurer Einschätzung auch zu heikel.

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2448 Beiträge, 848x hilfreich)

Grundsätzlich ist ein beruflich genutztes Arbeitsgerät als Werbungskosten absetzbar.
Theoretisch wäre also auch ein High-End-Gaming PC in dem Umfang absetzbar, in dem er auch tatsächlich beruflich genutzt wird.
Allerdings sollte man sich in dieser Konstellation auf eingehende Nachfragen des Finanzamts einstellen.
Ich würde davon ausgehen, dass hier das FA den Abzug verweigern würde.
Und dann müsste man ggf. vor dem Finanzgericht klagen und dort objektiv nachweisen können, in welchem Umfang der PC wie genutzt wird.

Anmerkung: Der Ansatz in der Steuererklärung, wie er den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht ist natürlich statthaft und hat nichts mit versuchter Steuerhinterziehung zu tun. Im schlimmsten Fall wird das FA, wie gesagt, den Abzug verweigern.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.749 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.508 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.