Hallo zusammen,
ich habe eine Job mit Home Office. Ein Notebook wird mir von der Firma gestellt (muss ich das dem Finanzamt offen legen?), ich möchte aber trotzdem einen PC kaufen, da mir die Leistung nicht genügt und der Arbeitgeber dahingehend kein Upgrade anbietet.
a) ist das grundsätzlich möglich oder scheitert es an der Beweislast, dass ich keinen PC vom AG gestellt bekomme
b) gibt es leistungstechnische Beschränkungen beim Kauf des PCs? Möchte bevorzugt einen leistungsstärkeren PC kaufen, den ich dann auch privat benutze.
Besten Dank für eure Erfahrungswerte.
Viele Grüße
PC von Steuer absetzen
Haben Sie sich versteuert?
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Zitatscheitert es an der Beweislast, dass ich keinen PC vom AG gestellt bekomme :
Da man ja schon einen hat, würde das "keinen bekomme" nur durch betrügerischen Handlungen gehen.
Zitatgibt es leistungstechnische Beschränkungen beim Kauf des PCs? :
Nö.
Man muss halt nur substantiiert begründen können, weshalb man einen PC mit 64-Kern-Prozessoer, 32 GB RAM, 16 GB nVidia Grafik und 24 TB Festplattenspeicher für die Arbeit braucht - währen alle andern Angestellten mit 4-Kern-Prozessoer, 8 GB RAM, 512 MB Grafik und 256 GB Festplattenspeicher problemlos zurecht kommen.
Zitata) ist das grundsätzlich möglich oder scheitert es an der Beweislast, dass ich keinen PC vom AG gestellt bekomme :
Es erschwert es deutlich, zumal viele Arbeitgeber keine Arbeiten auf privaten Rechnern dulden.
Sie können dann ja auf den des Arbeitgebers verzichten.
Zitatb) gibt es leistungstechnische Beschränkungen beim Kauf des PCs? Möchte bevorzugt einen leistungsstärkeren PC kaufen, den ich dann auch privat benutze. :
Grundsätzlich nicht. Wenn es aber eine "Gaming"-Ausstattung ist, wird es schwierig.
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Besten Dank für eure Rückmeldungen.
Bring your own device wäre ein Traum, aber da es leider im Konzern ist, sind wir an die Hardware Auswahl des AG gebunden.
Für die Ersparnis wäre es mir nach eurer Einschätzung auch zu heikel.
Beste Grüße
Grundsätzlich ist ein beruflich genutztes Arbeitsgerät als Werbungskosten absetzbar.
Theoretisch wäre also auch ein High-End-Gaming PC in dem Umfang absetzbar, in dem er auch tatsächlich beruflich genutzt wird.
Allerdings sollte man sich in dieser Konstellation auf eingehende Nachfragen des Finanzamts einstellen.
Ich würde davon ausgehen, dass hier das FA den Abzug verweigern würde.
Und dann müsste man ggf. vor dem Finanzgericht klagen und dort objektiv nachweisen können, in welchem Umfang der PC wie genutzt wird.
Anmerkung: Der Ansatz in der Steuererklärung, wie er den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht ist natürlich statthaft und hat nichts mit versuchter Steuerhinterziehung zu tun. Im schlimmsten Fall wird das FA, wie gesagt, den Abzug verweigern.
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