Hallo,
letzten Jahr habe ich was falsch gemacht und das Finanzamt hat meinen Beitrag zur Pensionskasse der Firma nicht berücksichtigt das soll dieses Jahr nicht passieren .
Ich zahle jeden Monat von meinem Nettolohn einen gewissen Beitrag in die Pensionskasse der Firma. Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist das so aufgelistet 38. Selbs eingezahlte PK-Beiträge.
Wenn ich das jetzt bei Wiso Steuer Sparbuch öffne habe ich unter weitere Rentenversicherungen folgende Auswahlmöglichkeiten.
1. Freiwillige Beiträge zu berufständischen Vorsorgeeinrichtungen
sowie
2. Beiträge zu berufsständischen Vorsorgeeinrichtungen von Arbeitnehmer die selbstzahler sind.
Bei 1. kann ich es eintragen, jedoch hat das Finanzamt gesagt das hätte kein Auswirkung, Wiso zeigt mir aber was anderes an.
Trage ich es bei 2. ein sagt mir Wiso ich soll den Arbeitgeberanteil eintragen der unter 22.b zu finden ist. Dort steht bei mir in der Lohnsteuerbescheinigung nichts drin.
Was mache ich falsch.
Vielen Dank schon mal im voraus.
Grüße
PK Beitrag wie absetzten
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:Was mache ich falsch.
Handelt es sich bei der Pensionskasse denn überhaupt um eine berufsständische Versorgungseinrichtung?
Hallo,
das ist keine berufsständige Versorgungseinrichtung. Derartige Einrichtungen sind z.b. Die Ärzteversorgung oder die Versorgung für Rechtsanwälte, Architekten etc. Ersetzt für diese Berufsgruppen die Deutsche Rentenversicherung. Hat mit einer Pensionskasse nichts zu tun.
LG
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Hallo,
ich zahle jeden Monat einen 2% meines Nettolohns in die eigene Pensionskasse der BASF ein, den gleichen Betrag zahlt die BASF ein.
Wo trage ich das in der Steuererklärung denn ein? bzw. ist es überhaupt möglich den Betrag in der Steuerklärung geltend zu machen?
In der Rente bekomme ich die Betriebsrente dann ohne Steuerabzüge.
Danke und Gruß
-- Editiert von pjam3110 am 19.03.2019 08:43
Hallo,
bei Wiso kann man doch unter einem Punkt Rentenversicherungen (z.B. auch Rieser oder Rürup - auch, wenn dies keins von beiden sein wird) angeben. Einfach mal dort unter Hilfe nachlesen.
Allerdings ist es oft so, dass durch die Vorsorgeaufwendungen (SV-Abgaben), die durch die Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, diese Beiträge sich nicht mehr günstig in der Steuererklärung auswirken. Oftmals sind durch die SV-Abgaben schon die Grenzen erreicht und alles weitere lohnt sich dann nicht mehr.
Es sei denn, es ist eine Riesterversicherung. Dann liegen die Dinge wieder anders.
Hallo,
ja so ähnliches hat die Dame das vom Finanzamt auch erklärt. Riester ist es nicht denn dann würde ich in der Rente noch Steuern auf die Betriebsrente zahlen. Rürüp auch nicht. Naja dann werde ich wohl oder übel nichts von den Zahlungen an die Pensionskasse absetzten können.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Gruß
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