Hallo Zusammen,
irgendwie kann ich mir die Konstellation in dem folgenden Fall nicht im Kopf verdeutlichen:
Wird dem GmbH Geschäftsführer ein PKW zur Nutzung überlassen, wird bei fehlender Fahrtenbuchmethode die 1% Regelung angewandt. Sprich die Entnahme erfolgt monatlich über die Lohnabrechnung.
Wie ist aber nun zu buchen, wenn der Geschäftsführer der GmbH so gesehen wie ein Unternehmer behandelt wird und nicht über die Lohnabrechnung abgerechnet wird?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
PKW Überlassung an gewerblichen Geschäftsführer einer GmbH
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
ZitatWie ist aber nun zu buchen, wenn der Geschäftsführer der GmbH so gesehen wie ein Unternehmer behandelt wird und nicht über die Lohnabrechnung abgerechnet wird? :
Soll was bedeuten?
Erfolgt keine Abrechnung, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, für deren Bemessung ebenfalls die 1%-Methode maßgeblich ist.
Die Bezüger des Geschäftsführers bei der GmbH, der zugleich Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist, zählen zu den gewerblichen Einkünften und fallen nicht unter Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit. Damit wäre es auch keine verdeckte Gewinnausschüttung. Deshalb die Frage, wie die Buchung in so einem Fall aussehen würde.
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Wenn angestellt, dann über Lohn. Wenn gewerblich, dann verdeckte Gewinnausschüttung.
Bin mit gerade nicht sicher, ob das an der Lösung was ändern würde, aber: Wem gehört denn das Auto? Der GmbH & Co. KG? oder der GmbH?
Noch mehr Sachverhalt: Liegt eine m.E. "typische Konstellation" vor?
Geschäftsführung der GmbH & Co. KG hat die Komplementär-GmbH?
Bekommt die GmbH dafür eine Vergütung bzw. einen Kostenersatz für das Gehalt des (eigenen) Geschäftsführers?
Und jetzt?
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